Die Krankheit Morbus Aujeszky wurde 1902 in Ungarn erstmalig von Tierarzt Aladar Aujeszky beschrieben und ist weltweit verbreitet. Der Erreger der Aujeszky’schen Krankheit (AK) ist das Suid Herpesvirus 1 (SHV-1), syn. Pseudorabies-Virus aus der Unterfamilie Alphaherpesvirinae, Gattung Varicellovirus.
Typisch für Herpesviren ist es, dass sie nach der Infektion lebenslang im Körper persistieren (also verbleiben). Das betroffene Tier bleibt damit lebenslang Träger des Virus und bildet Antikörper, die nachgewiesen werden können.
Erkrankte (Wild-) Schweine haben Fieber, Störungen des zentralen Nervensystems (Zittern, Lähmungen, Stimmlosigkeit) und Lungenentzündung. Bei tragenden Sauen sind häufig Fehlgeburten zu beobachten. Auch wenn die AK oft tödlich endet überleben doch immer wieder einige Tiere und tragen das Virus dann weiter.
Dramatisch verläuft die Krankheit, wenn sich Hunde oder Katzen infizieren. Infektionsquelle für diese Tiere ist das Fleisch infizierter Schweine. Der Jagdhund kann sich zum Beispiel am Aufbruch eines infizierten Wildschweines oder dessen Schweißes anstecken. Die Symptome ähneln der Tollwut, weshalb die Krankheit auch als Pseudowut bezeichnet wird. Die Tiere zeigen starke Unruhe und kratzen sich blutig, haben aber, im Gegensatz zur Tollwut Durst. Der Tod tritt in ein bis drei Tage nach der Infektion ein.
Die Aujeszkysche Krankheit ist bei Hausschweinen und Rindern nach der Verordnung über Anzeigepflichtige Tierseuchen vom 12.06.2013 anzeigepflichtig. Bei Wildschweinen besteht keine Anzeigepflicht. In Deutschland gibt es ein Monitoring für bestimmte Krankheiten, das auf die Richtlinie des Europäischen Rates vom 26. Juni 1964 zur Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen (64/432/EWG) beruht. Dieses Monitoring wurde auch auf Wildschweine ausgeweitet. Im Zuge des Wildschwein-Monitorings werden Wildschweine auf ASP, KSP, Brucellose und Aujeszky untersucht. In Niedersachsen werden 59 Wildschweine je 1.000 km² Waldfläche untersucht. Zuständig ist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Hausschweine sind in Deutschland seit 2003 frei von der Aujeszkyschen Krankheit. Ende 2011 wurde die AK erstmalig in Niedersachsen bei Wildschweinen aus dem Oderwald und Umgebung (den Kreisen Salzgitter, Goslar und Wolfenbüttel) festgestellt. Das Veterinärinstitut des LAVES in Hannover hat am 11. Januar 2019 nun erstmals bei einem Wildschwein aus dem Heidekreis Antikörper amtlich nachgewiesen. Alle Schweinehalterinnen und -halter sind aufgefordert, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Jägern wird dringend empfohlen, keinen Aufbruch von Wildschweinen an Hunde zu verfüttern.
Das LAVES hat ein Informationsblatt für Jäger herausgegeben.