Prozessauftakt gegen eine junge Jägerin. Verdacht der fahrlässigen Tötung.

Heute beginnt vor dem Amtsgericht Quedlinburg der Prozess gegen eine junge Jägerin, der vorgeworfen wird im Herbst 2017 bei einer Drückjagd in der Nähe von Ballenstedt-Meisdorf in Sachsen-Anhalt einen damals 81-jährigen Mann aus Niedersachsen angeschossen zu haben. Der Mann starb in Folge seiner Schussverletzung am Kopf.

Da bei der Jagd rund 100 Jägerinnen und Jäger beteiligt waren und das Geschoss nicht gefunden wurde waren die Ermittlungen zum Tathergang schwierig und langwierig. Mehr als 60 Waffen wurden untersucht und schließlich kristallisierte sich heraus, dass die jetzt angeklagte Jägerin zum Zeitpunkt des Unglückes auf einen Rothirsch geschossen hat und dabei nicht auf ausreichenden Kugelfang geachtet hat. Dadurch, so vermuten die Ermittlungsbehörden, hat sie den Tot des Mannes verursacht.

Vom Gericht wurden 5 Verhandlungstage angesetzt, es werden 18 Zeugen und ein Sachverständiger gehört.

Waffenrechtsverschärfung: Die Politik lädt nach… führt das zum Erfolg?

Am 9. Oktober 2019 versucht der unter Verdacht stehende antisemitische Rechtsextremist Stephan Balliet in die Synagoge im Paulusviertel in Halle an der Saale einzudringen. Er wollte die dort zum Jom-Kippur (dem Versöhnungstag) versammelten Personen mit zum Teil selbstgebauten Schusswaffen töten.

Anstatt inne zu halten, zu trauern und den Geschädigten sowie deren Angehörigen Hilfe, insbesondere auch psychologischer Art, anzubieten treten einige Politiker auf die Bühne, um sich zu profilieren. Der Ruf nach weiteren Verschärfungen des Waffenrechts wird laut obwohl die EU Feuerwaffenrichtlinie mit viel Verspätung immer noch nicht umgesetzt ist. Haben wir Deutschen aus schlechter Politik, die immerhin zu zwei Weltkriegen geführt hat, denn so gar nichts gelernt? Sind wir, und unsere Politiker so tief von den furchtbaren Geschehnissen des 2. Weltkrieges traumatisiert, dass ein klares und menschliches Denken unmöglich geworden ist?

Konkret sind die folgenden Forderungen laut geworden:

  • Der Verfassungsschutz soll regelmäßig Waffenbesitzer überprüfen.
  • Verfassungsschutz und Polizei sollen unter anderem bessere Überwachungsmöglichkeiten bekommen. WhatsApp, Telegram und andere Messenger sollen z.B. intensiver überwacht werden. Es geht aber auch um die Speicherung und Analyse von Daten aus Onlinedurchsuchungen. Der Datenschutz soll dazu geschwächt und Speicherfristen verlängert werden.
  • Niedersachsen will in diesem Zuge 14 neue Stellen beim Verfassungsschutz schaffen.
  • Diese Forderungen sind allesamt nicht neu, sondern wurden teilweise schon mehrfach abgelehnt. Wird hier die Kulisse einer schrecklichen Straftat genutzt, um noch mehr Bürokratie zu schaffen?

    Der Attentäter von Halle war kein „dummer Junge“. Er hat immerhin das Abitur bestanden und mehr als ein Semester Chemie studiert. Stephan B. war aber ein Einzelgänger. Kein exzessiver Austausch über WhatsApp oder soziale Medien. Er hat sowohl Waffen als auch teile seiner Munition selbst hergestellt. Bei den Schüssen aus der Flinte sieht man, auf den veröffentlichten Fotos, ganz deutlich Pulverdampf von Schwarzpulver. So einen Täter rechtzeitig vor der Tat zu finden ist extrem schwer. Vorratsdatenspeicherung und Überwachung des Internets helfen wenig. Keine der jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen hätte dieses Attentat verhindern können.

    Wir können nur dankbar sein, dass Stephan B. tatsächlich ein „Looser“ ist, wie er sich selbst im eigenen Video stream bezeichnet. Hätte er tiefer gehende mechanische Kenntnisse gehabt und im Studium besser aufgepasst dann hätte er mit diesen illegalen und selbst gebauten Waffen und der Munition sehr viel mehr Schaden anrichten können.

    Ein Umdenken ist nötig.

    Es sind nicht immer schärfere Gesetze, Bürokratie und Repressionen, die helfen. Es darf nicht sein, dass der Staat so viel Angst vor seinen Bürgern hat, dass er immer mehr zum Überwacher wird. Das kann nicht die Lösung sein. Schaut man sich den Weltfriedensindex an dann dümpelt Deutschland auf Platz 22 herum, direkt hinter Ungarn. Island ist seit mehr als 10 Jahren die Nummer 1 in diesem Index und das obwohl es ein Land der Waffenliebhaber ist. Fast jeder dritte Isländer ist Waffenbesitzer. Es kann also nicht an den legalen Waffenbesitzer liegen wie friedlich es in einem Land zugeht. Vielleicht sollten wir viel mehr schauen, was in anderen Ländern gut läuft.

    Es wäre ein Anfang, wenn die Menschen wieder mehr miteinander reden, die Politiker verständlich erklären was sie machen und alle an einem Strang ziehen, um das Land voran zu bringen. Solange Politiker (und die Menschen an sich) immer nur an sich denken wird die Unzufriedenheit immer größer und extreme Reaktionen immer öfter.

    Wenn es so schwer ist Täter rechtzeitig zu stoppen dann sollte man versuchen ihnen gar nicht erst einen Grund zur Radikalisierung zu geben.

Gesetzentwurf zum dritten Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG

Am 17. Oktober 2019 fand die erste Lesung des Gesetzentwurfes zum 3. WaffRÄndG mit Stellungnahme des Bundesrates, der seit dem 9. Oktober 2019 vorliegt, im Bundestag statt. Das 153 Seiten umfassende Dokument regelt geplante Änderungen am

  • Waffengesetz
  • Beschussgesetz
  • Nationales Waffenregistergesetz (NWRG), das künftig Waffenregistergesetz (WaffRG) heißen wird
  • Bundesmeldegesetz

Der Bundestag hat den Entwurf gehört und zusammen mit 3 Anträgen der Länder Sachsen-Anhalt, Hessen und Niedersachsen zurück in die Ausschüsse überwiesen.

Das soll ich ändern

  • Bisher waren im nationalen Waffenregister nur legale Schusswaffen im privaten Besitz erfasst. Künftig soll jede Waffe von der Herstellung an erfasst werden. Hersteller und Waffenhändler werden verpflichtet Waffen und wesentliche Waffenteile elektronisch ins Register einzutragen. Es wird eine Übergangsfrist von 6 Monaten geben
  • Im Waffenregister wird nicht nur die Waffe mit ihrer Nummer erfasst, sondern künftig auch alle wesentlichen Waffenteile. Dazu wird ein „tragendes Teil“ einer jeden Waffe definiert und jedes wesentliche Teil mit einer individuellen Nummer versehen und eingetragen. Eine Bestandsregelung wird nicht erwähnt was aus meiner Sicht dazu führt, dass wir alle unsere Waffenteile kennzeichnen und eintragen lassen müssen.
  • Der Besitz von Dekowaffen wird erlaubnispflichtig
  • Das Vorliegen des waffenrechtlichen Bedürfnisses wird Gegenstand der Regelüberprüfung. Die Behörde kann persönliches Erscheinen des Waffenbesitzers fordern.
  • Der Erwerb und die Nutzung von Schalldämpfern und Nachtsichttechnik für Jagdwaffen soll erleichtert werden. Nachtzieltechnik bleibt verboten.
  • Magazine mit einer Kapazität von mehr als 10 Schuss bei Langwaffen und mehr als 20 Schuss bei Kurzwaffen werden zu verbotenen Gegenständen. Ein Bestandsschutz gilt für Magazine, die vor dem 13. Juni 2017 erworben wurden. Waffen mit fest eingebauten Magazinen oder Wechselmagazine mit höherer Kapazität müssen abgegeben werden.
  • Bei der Zuverlässigkeitsprüfung kann künftig die Auskunft der zuständigen Verfassungsschutzbehörde eingeholt werden

Das Land Sachsen-Anhalt hat darüber hinaus gefordert, Dekowaffen und Magazine wie WBK-Einträge zu behandeln. Das Land Hessen möchte Armbrüste den Feuerwaffen gleichstellen und diese somit erlaubnispflichtig machen. Niedersachsen fordert zusammen mit Bremen Messerverbote und Waffenverbotszonen.

Auch wenn die EU sich eine europaweit einheitliche Harmonisierung der Waffengesetze gewünscht hat ist Deutschland wieder einmal mit Sonderregelungen weit über die Forderungen der EU Feuerwaffenrichtlinie hinaus gegangen.

(Drück-) Jagdsaison! Vorhalten beim schießen auf bewegte Ziele – ganz einfach erklärt.

Vorhalten – ja, aber wie viel?

Im Zuge der Ausbildung zum Jäger bzw. der Vorbereitung zur Jägerprüfung lernt man in der Jagdschule, dass man lernen muss richtig durchs Zielfernrohr zu schauen und dass man sich die Vorhaltemaße einprägen muss. Auf dem Schießstand gibt es dann noch den Praxistip: „Immer auf den hohen Teller anhalten dann triffst Du auch.“

Stimmt das alles so oder ist das Quatsch? Diese Frage lässt sich mit einem klaren JEIN beantworten. Zum einen ist der Praxistip auf den hohen Teller anzuhalten beim „DJV Laufender Keiler“ korrekt. Der laufende Keiler wird nach DJV-Vorschrift bei einer Geschwindigkeit von 3 m/s und einer Entfernung von 50 m beschossen. Die DJV-Keilerscheibe Nr.5 ist 1,32 m lang und 0,76 m hoch. Von Größe und Habitus also ein Überläufer-Keiler. Was passiert nun aber, wenn der Keiler eine andere Größe hat oder wenn er schneller bzw. langsamer läuft? Der gut gemeinte Praxistip funktioniert nur für das Szenario DJV laufender Keiler.

In der Natur begegnen uns DJV Keiler aber auch andere bewegte Ziele, die sich auch leider nicht immer im 90° Winkel zum Schützen bewegen.

Im Internet gibt es viele großartige Artikel, Beispiele zu Berechnungen und Tabellen. Außerdem ranken sich viele Mythen um das Thema Vorhaltemaß. Wenn man aber einmal ehrlich ist dann ist das alles viel zu kompliziert.

Es geht einfacher!

Wenn man bei der Bewegungsjagd diese These zugrunde legt dann wird es einfacher:

Ich habe bei der Jagd eine Trefferfläche und keinen Treffpunkt um ein Stück sicher zu erlegen.

Die Fläche, bei der ein Treffer tödlich ist, sind die Ringe auf der DJV-Scheibe. Das ist ein recht großer Bereich. Anzustreben ist es, die Mitte zu treffen. Solange man aber in den Ringen liegt ist alles gut. Je weniger Stress man selbst beim Schuss hat umso besser trifft man. Zum Rechnen hat man auf einer Drückjagd definitiv keine Zeit!

Zum besseren Verständnis meiner gleich kommenden Vereinfachung muss ich leider doch einmal in die Theorie abschweifen um Grundlagen zu schaffen. Abgesehen von den Fähigkeiten des Schützen wird die Flugbahn des Geschosses von folgenden Faktoren beeinflusst:

  1. Distanz zum Ziel
  2. Geschwindigkeit des Geschosses über den gesamten Weg
  3. Vertikaler Winkel in dem geschossen wird.
  4. Wind und weitere atmosphärische Verhältnisse

… und die mit 1. und 2. verbundene Flugzeit des Geschosses.

Aufgrund der geringen Schussdistanzen von max. 70m bei Drückjagten vernachlässige ich die Punkte 3 und 4. Ich gehen davon aus, dass wir in der Ebene und nicht bergauf oder bergab schießen. Distanz und V0 sind also unsere entscheidenden Faktoren wenn sich das Ziel bewegt. Das Geschoss braucht eine gewisse Zeit, um die Entfernung zum Ziel zu überbrücken. In dieser Zeit bewegt sich das Ziel aber und somit ist der anvisierte Punkt nicht gleich dem Treffpunkt.

Beispiel:

Eine Katze läuft quer über eine Tischtennisplatte. Ein Ball wird langsam über die Platte gerollt. Bis der Ball die Katze erreicht hat sich die Katze weit genug bewegt, um nicht getroffen zu werden. Wird der Ball aber schnell gerollt trifft er die vorn anvisierte Katze vielleicht noch in der Mitte.

Schaut man von oben auf die Tischtennisplatte ergibt sich ein Dreieck aus Ziellinie, Bewegung der Katze und der Verbindungslinie zwischen Schützen und dem geplanten Treffpunkt. Es gilt also:

Vorhaltemass Vorhaltewinkel!

Wunderbar… und was hilft das? Ganz einfach: Das durch den Winkel beschriebene Dreieck hält für jede Distanz das richtige Vorhaltemass bereit.

Winkel im Zielfernrohr ablesen

Das Absehen im Zielfernrohr hat definierte Maße. Hier ist nichts dem Zufall überlassen. Leider sind diese Maße nicht genormt und von Hersteller zu Hersteller und von Absehen zu Absehen unterschiedlich. Mit den Stichworten „Absehen“ und „Deckungsmaße“ oder auch „Kenngrößen“ findet man aber ein Datenblatt zum eigenen Zielfernrohr und die dazugehörigen Daten. Zeiss hat die Maße für seine Absehen in einem PDF veröffentlicht.

Beispiel Absehen 4

Absehen 4

Maß cm/100m mil
a 70 7
b 15 1,5
c 1,5 0,15

mil (mrad) ist das Bogenmaß ein Milli-rad (mrad) auch „Strich“ oder Artilleriepromille genannt. Ein Kreis mit Radius r wird als 2πr (2πrad) beschrieben.

Circle radians

Wenn man einen Winkel im Bogenmaß beschreibt und in mil (mrad) teilt hat man 1 mil = 10 cm auf 100 m = 20 cm auf 200 m usw.

Im Absehen 4 ist das Maß vom Zentrum Fadenkreuzes bis zum Beginn des dicken Balkens also 3,5 mil. Bei einer Entfernung von 100 m sind das 35 cm. Bei unserer Drückjagdentfernung von max. 70 m sind das dann noch 24,5 cm und bei 50 m 17,5 cm

Zum Winkel kommt die Geschwindigkeit

Leider laufen unsere Wildtiere nicht alle gleich schnell. Im Internet gibt es diverse Tabelle in denen man nachlesen kann wie schnell unser Wild läuft. Hier möchte ich wieder durch mitteln vereinfachen und lediglich feststellen:

  • Hoch-Flüchtig: 14 m/s (gut 50 Km/h)
  • schneller Troll: 7 m/s (rund 25 Km/h)

Damit haben wir jetzt alles was wir brauchen. Die V0 findet man meistens auf der Munitions-Verpackung und die Geschwindigkeit des Zieles kennen wir nun in etwa. Geben wir die Werte einfach einmal in einen Ballistik Rechner ein. Ich habe mit einem .30er Kaliber (also z.B. .308 Winchester oder .30-06), einer V0 von 800 m/s und einem Sierra GameKing Bleigeschoss gerechnet.

Beim hoch flüchtigen Stück (mit 14 m/s) bekommt man diese Ergebnisse:

Entferung Abfall Abfall Geschw. Vorhaltemaß Vorhaltewinkel
(m) (cm) (mil) (m/sec) (cm) (mil)
30 -1.0 -0.3 783.7 53.0 17.7
40 -0.3 -0.1 777.7 70.9 17.7
50 0.2 0.0 771.7 89.0 17.8
60 0.5 0.1 765.8 107.2 17.9
70 0.6 0.1 759.9 125.6 17.9

Ist das Stück im schnellen Troll sieht es so aus:

Entferung Abfall Abfall Geschw. Vorhaltemaß Vorhaltewinkel
(m) (cm) (mil) (m/sec) (cm) (mil)
30 -1.0 -0.3 783.7 26.5 8.8
40 -0.3 -0.1 777.7 35.5 8.9
50 0.2 0.0 771.7 44.5 8.9
60 0.5 0.1 765.8 53.6 8.9
70 0.6 0.1 759.9 62.8 9.0

Man sieht schon am Geschossabfall, dass auch hier eher eine Fläche, als ein genauer Punkt beschrieben wird. Bei 30 m trifft man 1 cm tiefer und bei 70 m 6 mm höher. Hält man beim hoch flüchtigen Stück 18 mil vor und im schnellen Troll 9 mil dann trifft man tödlich.

Eine Tabelle im Internet gibt die Geschwindigkeit von Damwild bei hoher Flucht mit 16,5 m/s an. In dem Fall würden der Treffer (bei 18 mil Vorhaltewinkel und 50 m Distanz) 15 cm hinter dem optimalen Treffpunkt liegen. Eine Trefferfläche von 30 cm Durchmesser ist beim starken Stück Damwild auf jeden Fall tödlich. Wenn das Ziel langsamer unterwegs ist würde der tatsächliche Treffer weiter vorn liegen.

Bewegt sich das Ziel nicht unter 90° zum Schützen bewegt sich das Ziel quer zum schützen (je nach Winkel) etwas langsamer. In dem Fall würden die Treffer dann eher etwas weiter vorn liegen.

Je nach Absehen ist es einfacher oder schwieriger den korrekten Punkt für die 9 bzw. 18 mil (aus unserem Beispiel) zu finden.

Fazit

Aus zwei Geschwindigkeiten (7 und 14 m/s) kann man sich entsprechend seiner Munition zwei Winkel berechnen und damit auf alle Distanzen ausrechend gut treffen.

Mit diesem theoretischen Wissen geht’s dann jetzt zum Schießstand oder noch besser ins Schießkino! Nur wer regelmäßig übt kann mit perfekten Treffern glänzen und produziert kein Leid!

Eine kleine Serie: Fakten zur Jagd in Deutschland.

Es hat sich herausgestellt, dass immer mehr Menschen unsere kleine Website finden und verweilen um den einen oder anderen Artikel zu lasen. Viele dieser Besucher haben scheinbar mit der Jagd nichts am Hut. Für genau diese Menschen möchte ich eine kleine Serie auflegen in der ein paar Fakten zur Jagd erklärt werden.

Beginnen möchte ich mit:

Was sind eigentlich Trophäen? Sinnloser Schmuck oder wichtiger Indikator?

Ich werde diese Liste weiter ergänzen und hoffe auch auf Fragen und Anregungen die einer Erklärung bedürfen.

Übrigends: „mit etwas nichts am Hut haben“ ist eine Redewendung, die seit dem 20. Jahrhundert weit verbreitet ist. Der erfolgreiche Jäger (Erleger) bekommt nach der Jagd auf Schalenwild den sogenannten Erlegerbruch überreicht. Ein etwa Handtellergroßer Trieb Nadel- oder Laubholz wird an die rechte Seite des Hutes gesteckt und für max. 24 Stunden getragen. Wer „etwas am Hut hat“ trägt also seinen Stolz zu Tage. „Nichts am Hut haben“ ist umgekehrt ein Ausdruck für „keinen Kontakt mit etwas haben“ oder sogar Desinteresse.

Was sind eigentlich Trophäen? Sinnloser Schmuck oder wichtiger Indikator?

Was sind Trophäen?

Typische Jagdtrophäen sind Geweihe, Hörner, Haare und Zähne von Säugetieren. Beispiele sind die Waffen (das Gewaff) des Keilers oder die Grandeln des Rothirsches. Auch Krallen und Felle gehören zu den Jagdtrophäen. Beim Flugwild werden Federn als Trophäen getragen. Z.B. die Schwanzfedern des Fasans.

Hegeschau

Auf der jährlichen Hegeschau der Hegeringe, die zum Ende des Jagdjahres (im März) stattfindet, werden die Trophäen des vergangenen Jahres ausgestellt. Der Jäger hat die Pflicht alle Trophäenträger (Geweih- und Hornträger) vorzulegen. Die Trophäen werden nach Altersklassen, Ausbildung und Geschlecht bewertet und mit den amtlichen Abschussplänen verglichen.

Trophäen sind wichtig und interessant

Trophäen sind ein wichtiger Indikator über die Situation des Wildes und zwar sowohl über die erfolgten Abschüsse als auch über das im Jagdgebiet vorkommende Wild. Art und Stärke der Trophäen geben direkte Auskunft über Gesundheitszustand, Erbinformation und z.B. Äsung des Wildes.

Lebendbeschau

Schon beim lebenden Stück Wild beurteilt der Jäger anhand des Bewegungsmusters, des Habitus und der Trophäe den Gesundheitszustand des Wildes und selektiert so für den Abschuss. Die Erhaltung eines gesunden Wildbestandes ist gesetzliche und ethische Pflicht des Jägers. Durch die Erlegung schwacher oder gar kranker Tiere verhindert der Jäger aktiv und entscheidend die Ausbreitung von Krankheiten bei Tier und Mensch. Krankheiten wie z.B. Tollwut, Tularämie, Tuberkulose können vom Tier auf den Menschen übertragen werden.

Trophäensammlung

Über Jahre gesammelte und dokumentierte Trophäen geben einen guten Überblick über die Gesundheit und Entwicklung des Wildes und der Natur im Wirkungsbereich des Jägers.

Wichtige Änderungen im niedersächsischen Jagdrecht

Das Land Niedersachsen hat auf seiner Internetseite die jüngsten Änderungen an der Verordnung zur Durchführung des niedersächsischen Jagdgesetzes veröffentlicht. Den originalen Wortlaut finden Sie hier: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2019. Diese Verordnung ist bereits seit dem 28. September 2019 in Kraft.

Ich fasse die Änderungen einmal zusammen:

  • Entgegen der Regelung in §19 BJagdG darf in Niedersachsen Schwarzwild mit Büchsenpatronen mit einem Kaliber ab 5,6mm und einer mindest Geschossenergie (E0) von 400 Joule durch Kopfschuss erlegt werden. Diese Forderungen erfüllt z.B. die .22 WMR Patrone, die nur etwas größer ist als die .22 lfb. .22 Hornet und größer sind natürlich ebenfalls ausreichend. Die Nutzung des Kleinkalibers ist allerdings nur bei der Fallenjagd auf Schwarzwild erlaubt.
  • Es ist jetzt erlaubt vom Auto oder einem Anhänger aus zu schießen wenn eine Ansitzeinrichtung auf der Ladefläche eines Kfz oder angekoppelten Anhängers montiert ist und sie das Fahrerhaus um mindestens 0,5m überragt. Das Fahrzeug muss während der Jagdausübung stehen und das Fahrerhaus darf nicht besetzt sein. Es wird nicht spezifiziert an welcher Stelle (Geländer, Sitz etc.) die Ansitzeinrichtung das Fahrzeug um 0,5m überragen muss.
  • In ASP gefährdeten Gebieten (definiert nach §14 Schweinepest-Verordnung) dürfen:
    a) Frischlinge ab sofort mit Schrot erlegt werden. Die Schussdistanz darf maximal 30m betragen und der Durchmesser der Schrote muss mindestens 3mm betragen. Ein Kaliber ist nicht definiert.
    b) künstliche Lichtquellen verwendet werden um Schwarzwild beim Schuss zu beleuchten. Sogenannte taktische Lichter, also Lampen die an der Waffe moniertet sind bleiben verboten. Die Regelungen des Waffengesetzest werden in dieser Verordnung nicht berührt!
    c) Schwarzwild darf an Fütterungen auch in einem Abstand von weniger als 200m erlegt werden.
    Die Regelungen a) – c) gelten nur in ASP gefährdeten Gebieten!
  • Außerdem wird die Jagdzeit des Dachses verlängert. Dachse dürfen jetzt vom 1. August bis 31. Januar bejagt werden. Jungdachse haben künftig keine Schonzeit mehr.
  • Schwarzwild ist jetzt so lange in der Setzzeit wie die Frischlinge Streifen tragen. Abweichend von dieser Regelung dürfen Bachen auch in der Setzzeit erlegt werden wenn sie in ASP gefährdeten Gebieten (definiert nach §14 Schweinepest-Verordnung) erlegt werden.

Die aktuelle Ausgabe der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG) finden Sie hier.

Rätselhafte Hundekrankheit – erster Fall in Schleswig-Holstein

Bad Oldesloe – Bei einem verstorbenen Hund aus Bad Oldesloe wurden nach einem Bericht der „Lübecker Nachrichten“ unter anderem das Bakterium Providencia alcalifaciens gefunden. Diese Bakterien haben mutmaßlich auch die Erkrankung vieler Hunde in Norwegen ausgelöst. In Skandinavien leiden vermutlich mindestens 200 Tiere unter einer mysteriösen Krankheit. Mehr als 25 Hunde sind nach aktuellen Angaben bereits an der Infektion verstorben.