Statement von Agrarministerin Barbara Otte-Kinast zum Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Belgien

Gestern hat das Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über sein Presseportal die folgende Information herausgegeben:

Zum Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Belgien sagt Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast:

„Wir haben es nun mit einer handfesten Bedrohung vor der Haustür zu tun. Den Ausbruch der Schweinepest so dicht an der deutschen Grenze nehmen wir sehr ernst. Niedersachsen hat sich in den vergangenen Monaten intensiv auf dieses Szenario vorbereitet. Prävention hat die höchste Priorität. Wir haben alle Gesetze auf den Weg gebracht, um die Gefährdung durch ASP zu bekämpfen.“

In der Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 14. September 2018 unterrichtete Ministerin Otte-Kinast das Parlament über den aktuellen Stand der ASP. Die Rede finden Sie hier

Es bleibt abzuwarten wie und wann die Jägerschaft eingebunden wird. Werden wir nur „Auftragskiller“ im Dienste des Ministeriums oder wird die Expertise der Jäger als Tierschützer angefragt bevor es zu spät ist?

Ein Freund von mir ist sich sicher, dass der erste deutsche Fall der ASP in Niedersachsen sein wird und dabei dann auch sehr schnell Hausschweinbestände betroffen sein werden.

Afrikanische Schweinepest jetzt auch in Belgien

Die Hubertus Vereniging Vlaanderen (das belgische pendante zum DJV) hat gestern Abend gemeldet, dass die Afrikanische Schweinepest jetzt auch in Belgien (in der wallonische Gemeinde von Étalle in der Provinz Luxemburg) aufgetreten ist. Es handelt sich hierbei um den ersten Fall von ASP in Belgien.

Derzeit ist es noch unklar wie sich die Krankheit nach Belgien ausbreiten konnte. Eine Reaktion der Behörden liegt noch nicht vor.

Jäger spielen weiterhin eine wichtige Rolle beim Monitoring und Reporting der ASP. Nach diesem weiten Sprung, den die ASP jetzt gemacht hat wird einmal mehr klar, dass wir wachsam sein müssen. Es ist wichtig alle Abnormalitäten bei den Wildschweinen auf jeden Fall zu melden.

Das Friedrich Löffler Institut hat zusammen mit dem DJV drei Broschüren erarbeitet und bei Open-Agrar veröffentlicht. Diese Broschüren sollte jeder Jäger kennen und verinnerlichen. Eine gute Idee wäre es sie auszudrucken und in den Jagdhäusern auszuhängen:

Maßnahmen zur ASP Früherkennung

Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der ASP

Exemplarische Anwendung jagdlicher Maßnahmen im ASP Seuchenfall

Bundestag: Kleine Anfrage „Pläne der Bundesregierung bezüglich bleihaltiger Jagdmunition“

Berlin: (hib/EIS) Der Plan der Bundesregierung zur Minimierung von Blei in Jagdmunition ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (Originaltext der kleinen Anfrage 19/3990 als PDF). Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Reduzierung konkret umgesetzt und überwacht werden soll. Außerdem soll die Regierung dazu Stellung nehmen, dass ein bereits im Jahr 2005 in Norwegen beschlossenes Verbot von bleihaltiger Munition mittlerweile zurückgenommen wurde.

Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: “ Wir erkennen die Jagd als nachhaltige Nutzungsform an und wollen sie weiterhin stärken…„. Man darf gespannt sein, wie die Damen und Herren Politiker diese Stärkung der Jagd umsetzten.

Ich bleibe an diesem Thema dran und werde die Antwort auf diese Anfrage hier veröffentlichen.

Jägerstammtisch

Einladung zum Jägerstammtisch                   Neuhaus, 10.09.2018

 

Liebe Waidgefährtinnen und Waidgefährten,

Der Herbst ist da und die dunkle Jahreszeit steht an. Viele blicken auf einen schönen Sommer zurück mit vielen jagdlichen Erlebnissen.

Grund genug um bei Kaffee und Kuchen die Ereignisse und Informationen auszutauschen.

Wir treffen uns am 13. Oktober 2018 um 16.oo Uhr im Cafe „ Carenziener Hof“

                                                                                         Lüneburger Straße in Neuhaus

Es sind natürlich auch Jagdfreunde immer willkommen. Für Mitglieder des Hegerings ist der Nachmittags-Imbiss kostenfrei.

Ich hoffe auf zahlreiches Erscheinen.

Mit freundlichen Grüßen und

viel Waidmannsheil

Klaus Richter

Hegeringleiter

neues deutschland: Bundesweite Amnestie: Tausende Waffen abgegeben

Die Bilanz der auf ein Jahr befristeten bundesweiten Waffenamnestie ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgefallen. Nach Recherche der Tageszeitung „neues deutschland“ (Ausgabe vom 6. August 2018) wurden in Niedersachsen bis zum Stichtag, dem 1. Juli insgesamt 9602 Schusswaffen abgegeben. Rund 20 Prozent dieser Waffen waren laut Innenministerium in illegalem Besitz. Die Waffen werden nun ordnungsgemäß vernichtet.

In anderen Bundesländern war die Zahl der abgegebenen Waffen deutlich geringer. In Thüringen waren nach Auskunft der zuständigen Landespolizeidirektion zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 1. Juli 2018 nur 14 Langwaffen sowie 18 Kurzwaffen, erlaubnispflichtige Signalwaffen, Schreckschusswaffen und umgebaute Schreckschusswaffen abgegeben worden. Hamburg registrierte im Amnestiezeitraum 534 freiwillig übergebene Waffen. In Mecklenburg-Vorpommern waren es 309 erlaubnispflichtige Waffen, in Brandenburg 113 Langwaffen, 251 Kurzwaffen und 21 Hieb- und Stichwaffen. Für die Länder Sachsen-Anhalt, Berlin, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen liegt noch keine Auswertungen vor.

Im Mai 2017 hatte der Bundestag beschlossen, die Zahl »illegal zirkulierender Waffen zu verringern«. Ein Jahr lang konnten Bürgerinnen und Bürger Pistolen oder Gewehre bei den Behörden abgeben. Sie mussten keine Strafverfolgung befürchten, auch wenn sie die Waffe nicht besitzen durften.

Original-Content von: neues deutschland – Redaktion – Telefon: 030/2978-1722

Die Anzahl der Wölfe in Niedersachsen nimmt weiter zu

Das Wildtiermanagement Niedersachsen dokumentiert auf seiner Internetseite zwei neue Wolfsrudel. Eines im Raum Meppen und das andere bei Gnarrenburg im Landkreis Emsland. Damit haben wir jetzt 21 bestätigte Territorien, die aus 16 bestätigten Rudeln, 4 Wolfspaaren und einem Einzelgänger bestehen.

Detailtiere Informationen inkl. einer Übersichtskarte sind auf Wolfsmonitoring.com zu finden.

Die Gesamtzahl der Tiere kann nur geschätzt werden. Je nach dem mit wem man spricht wird die Zahl zwischen „mehr als 100“ und „bis zu 180“ Wölfe angegeben.

Auch 2018 wieder Staupe bei den Füchsen

Aus Mecklenburg-Vorpommern kommen leider wieder vermehrt Meldungen über Staupe-Fälle im Bestand der Füchse.

Staupe ist eine Virusinfektion, die durch Tröpfcheninfektion übertragen wird. Betroffen sind fleischfressende Tiere wie beispielsweise Fuchs, Marder und Waschbär. Besonders junge Tiere sind anfällig. Grundsätzlich ist eine Ansteckung aber in jedem Alter möglich. Nach einer Inkubationszeit von 3-7 Tagen bricht die Staupe aus. Symptome der Erkrankung sind Fieber um 40° C, Erbrechen, Durchfall und Appetitlosigkeit. Typisch ist auch, dass infizierte Tiere an Nasen- und Augenausfluss leiden.

Für uns, als Jäger bedeutet das zweierlei:

1. Beim Umgang mit infizierten Tieren ist strikte Hygiene erforderlich. Handschuhe tragen und die Kadaver direkt in einem Kunststoffsack entsorgen. Tote Tiere NICHT im Revier belassen!
2. Der eigene Hund muss geimpft sein. Bitte unbedingt den Impfstatus überprüfen (lassen) und auch auffrischen!

Informieren Sie auch Nachbarn und andere Hundebesitzer damit sich die Krankheit nicht ausbreitet.

Schalldämpfer auf Jagdwaffen

Gestern hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein folgende Pressemitteilung herausgegeben: Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein dürfen jetzt Schalldämpfer verwenden
– Innenminister Grote: „Wichtiger Beitrag für Gesundheitsschutz

Niedersachsen ist da noch nicht so weit, wenngleich es Gerüchte gibt, dass eine entsprechende Änderung des Landesjagdgesetzes nach der Sommerpause verabschiedet werden soll.

An dieser Stelle möchte ich einen kleinen Überblick geben wie die derzeitige rechtliche Lage (Stand: 20. Februar 2020) in den einzelnen Bundesländern ist:

Bundesland Erwerb Jagdliche Nutzung
Baden-Württemberg Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich. Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*
Bayern  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Nutzung verboten. Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Berlin Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Brandenburg Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*.

Bremen Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich. Nutzung verboten. Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Hamburg Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich. Nutzung verboten.
Hessen Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Mecklenburg-Vorpommern  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Niedersachsen Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

NRW Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Rheinland-Pfalz  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Saarland  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Sachsen  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Sachsen-Anhalt Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Schleswig-Holstein Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

 

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Thüringen Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

* Gilt nur für Jagdwaffen mit Zentralfeuerzündung.

Zuständig für die Genehmigung ist die Waffenbehörde des jeweiligen Wohnsitzes. Die Praxis hat gezeigt, dass bei einem Umzug in ein Bundesland mit einem sachlichen Verbot von Schalldämpfern in der Regel eine bereits (in einem anderen Bundesland) erteilte Genehmigung nicht widerrufen wird.

Die Tabelle findet Ihr auch im Download. Ich versuche sie bei Änderungen jeweils zeitnah aktuell zu halten.

Pressemeldung der Polizei: Hitzacker – Waffenschrank entwendet

< Zitat >

Unbekannte Täter haben am 21.06.18, zwischen 02.55 und 10.00 Uhr, ein unverschlossenes Mehrparteienhaus in der Straße Am Kurpark betreten. Im Keller des Hauses brachen die Täter mehrere Kellerräume auf. Entwendet wurden u.a. ein Waffenschrank in dem sich auch zwei Jagdwaffen befanden. Es entstand ein Schaden von mehreren tausend Euro. Hinweise nimmt die Polizei Hitzacker, Tel.: 05862/378, entgegen.

< Zitat Ende >

Mit einem Einbruch muss jeder Rechnen. Wir sollten es Einbrechern aber nicht so einfach machen, dass sie einen Waffenschrank einfach mitnehmen können. Jeder Waffenbesitzer sollte mehr tun als der Gesetzgeber verlangt um seine Waffen vor dem Zugriff von unberechtigten zu schützen. Den Waffenschrank sicher im Mauerwerk zu verankern gehört dazu. Wenn der Schrank in der Ecke des Raumes steht kann man ihn vor dem festschrauben flächig mit Silikon bestreichen. Ist das Silikon erst einmal fest ist es fast unmöglich den Schrank zu entwenden.