Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vergangenen Woche hat die Bundesregierung die Änderung der Verordnung zur Schweinepest-Verordnung sowie die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten (hier Schwarzwild) umgesetzt. Durch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, ausgegeben am 13.03.2018, ist mit Wirkung vom 14.03.2018 auch in Niedersachsen die Schonzeit für das Schwarzwild aufgehoben worden.
Die Elterntierregelung (Muttertierschutz) nach § 22 Abs. 4 Bundesjagdgesetz bleibt hiervon unberührt !!!
Die Änderungen im Wortlaut finden Sie im Anhang.
Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil,
Klaus Richter
Hegering Neuhaus