Rotwildbrunft in der Elbtalaue: Wenn das Röhren die Herbstabende prägt

In diesen Tagen ist die Rotwildbrunft in der Elbtalaue auf ihrem Höhepunkt. Gerade in den Morgen- und Abendstunden tragen die Rufe der Hirsche weit über Wälder, Wiesen und Brüche rund um Neuhaus (Elbe). Die Hauptbrunft liegt typischerweise zwischen Mitte September und Anfang Oktober, ein fester Stichtag gilt jedoch nicht: Witterung, Ruhe im Revier und der örtliche Brunftverlauf entscheiden mit.

Das Röhren ist weit mehr als ein akustisches Herbstschauspiel. Hirsche markieren damit Präsenz, suchen den Kontakt zum Kahlwild und messen sich mit Nebenbuhlern. Häufig genügt schon das gegenseitige Imponieren. Erst wenn keiner der Rivalen nachgibt, kann es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen.

Für Jägerinnen und Jäger ist diese Zeit eine besondere Gelegenheit, das Rotwild aufmerksam zu beobachten. Brunftplätze, Wechsel und die Zusammensetzung der Rudel lassen sich mit Geduld oft besser erkennen als im übrigen Jagdjahr. Zugleich verlangt die Brunft Zurückhaltung: Ein unnötiges Stören am Brunftplatz kann das gesamte Geschehen verlagern. Wer lauscht oder beobachtet, sollte deshalb ausreichend Abstand halten, Wind und Deckung beachten und Begegnungen mit Spaziergängern oder Hunden ruhig und sachlich ansprechen.

Gerade in der Elbtalaue gehört das Röhren zum prägenden Naturerlebnis des Herbstes. Das Rotwild ist in dieser Phase besonders in Bewegung, Hirsche ziehen zum Kahlwild und nutzen traditionelle Brunftbereiche teils über viele Jahre hinweg. Die kommende Woche bietet daher eine gute Gelegenheit für einen ruhigen Abendansitz oder einen frühen Reviergang, nicht mit dem Ziel der schnellen Strecke, sondern um dieses eindrucksvolle Verhalten bewusst zu erleben.

Dabei gilt weiterhin: Brunftbeobachtung ist kein Anlass, Wild anzukirren, zu bedrängen oder Brunftrufe nachzuahmen. Ruhe ist in diesen Tagen ein wesentlicher Teil guter Hege.

Erlegen von Waschbären in befriedeten Bezirken: Was die Klarstellung vom 1. September 2026 bedeutet

Die Jägerschaft Lüneburg hat am 1. September 2026 eine wichtige Klarstellung zum Umgang mit gefangenen Waschbären in befriedeten Bezirken veröffentlicht. Hintergrund ist eine Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, die bereits am 24. Juni 2026 in Kraft getreten ist, aber in der Praxis noch nicht überall bekannt war.

Was hat sich geändert?

Mit der Novelle des NJagdG wurde in § 9 Abs. 6 ein neuer Satz 3 eingefügt: „Eine Jagdscheininhaberin oder ein Jagdscheininhaber handelt im Rahmen der beschränkten Jagdausübung.“ Diese Formulierung stellt klar, dass keine gesonderte Schießerlaubnis mehr benötigt wird, um gefangenes Wild – insbesondere Waschbären – unter Einsatz einer Schusswaffe zu erlegen, auch wenn die Falle in einem befriedeten Bezirk gestellt wurde.

Warum war diese Änderung nötig?

Die Begründung des Gesetzgebers (Nds. LT-Drs. 19/10492) führt aus, dass insbesondere durch die erhebliche Zunahme von gemeldeten Waschbären in befriedeten Bezirken bisher vom Jagdausübungsberechtigten eine zusätzliche Schießerlaubnis bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden musste. Dies zog einen erhöhten Verwaltungsaufwand nach sich.

Künftig entscheidet die jagdausübungsberechtigte Person eigenverantwortlich über eine mögliche Schussabgabe. Dabei muss sie abwägen, welches das in der Situation erforderliche mildeste Mittel ist. Als invasive Art darf der Waschbär nicht umgesiedelt oder ausgesetzt werden – das Freilassen ist nach EU-Recht und Bundesnaturschutzgesetz verboten. Bleibt als rechtssichere Option nur die tierschutzgerechte Tötung am Fangort oder der Abtransport zur fachgerechten Tötung durch den Jagdausübungsberechtigten.

Was bedeutet das für Jäger im Hegering Neuhaus (Elbe)?

Für die Praxis im Landkreis Lüneburg und der Elbtalaue ergeben sich folgende Konsequenzen:

  • Kein Antrag auf Schießerlaubnis mehr: Wer eine Lebendfalle im befriedeten Bezirk (z.B. im eigenen Garten oder auf Hofstellen) aufstellt und einen Waschbären fängt, kann diesen nun ohne zusätzlichen waffenrechtlichen Antrag erlegen.
  • Eigenverantwortliche Abwägung: Der Jäger muss im Einzelfall prüfen, ob das Erlegen mit der Schusswaffe das mildeste Mittel ist oder ob andere Optionen zumutbar sind.
  • Tierwohl und Sicherheit: Die Entscheidung muss unter Berücksichtigung des Tierwohls, der eigenen Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen werden.

20 Jahre Wolf im Revier: Wie sich das Verhalten des Schalenwilds verändert hat

Vor zwanzig Jahren, im Sommer 2006, wurde in der Lübtheener Heide der erste dauerhaft ansässige Wolf bestätigt. Diese Woche blicken wir zurück auf zwei Jahrzehnte, in denen sich das Verhalten von Rot- und Schwarzwild in unseren Revieren spürbar gewandelt hat.

Von der Einzelbeobachtung zum Großrudel

Ab 2013/2014 kam es in der Lübtheener Heide zu den ersten bestätigten Wolfs-Verpaarungen und Welpennachweisen, 2017 dehnte sich das damalige Kalißer Wolfsrudel bis in die Lübtheener Heide aus. Die Rotwild-Rudel im Bereich Quassel bei Lübtheen gelten seit jeher als besonders stark und sind, den jagdlichen Beobachtungen zufolge, eher noch größer geworden. Das liegt zum einen am reichen Nahrungsangebot, zum anderen offenbar auch daran, dass ein großes Rudel für den Wolf eine höhere Hürde darstellt als ein Einzelstück oder eine kleine Gruppe, ein Effekt, der sich mit dem Prinzip großer, wachsamer Verbände als Schutz vor Prädatoren erklären lässt.

Herdenbildung als Schutzstrategie

Fachlich ist diese Beobachtung durchaus gedeckt, das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung bestätigt, dass es in Wolfsgebieten zu vermehrter Rudelbildung bei Schwarz- und Rotwild kommt und das Wild insgesamt scheuer wird. Auch der Deutsche Jagdverband stellt fest, dass sich das Rotwild in seinen Raum-Zeit-Mustern längst auf den Wolf als Lebensraumpartner eingestellt hat. In unseren Revieren zeigt sich das konkret. In der Anfangszeit, als die ersten Wolfsrudel Nachwuchs führten, stand das Rotwild teilweise sogar auf der L06, weil die Straße sicherer wirkte als der Wald, Fahrzeuge mussten sich damals einen Weg durchs Rudel bahnen. Heute beobachten wir stattdessen, dass sich die Rotwild-Rudel selbst enger zusammenschließen und einen äußeren, ständig bewegten Ring bilden, ein Verteidigungsverhalten, das vor allem in der Frühphase der Wolfsansiedlung auffiel und sich seither verfestigt hat.

Tagaktivität, Wolf oder Jagddruck?

Auffällig ist zudem, dass Rot- und Schwarzwild heute deutlich häufiger auch tagsüber zu beobachten sind. Ob das eine direkte Reaktion auf den Wolf ist oder eher auf verändertes Jagdverhalten mit vermehrten Nachtansitzen zurückgeht, ist wissenschaftlich nicht eindeutig geklärt. Untersuchungen zum Rehwild zeigen zwar eine erhöhte Tagaktivität in Wolfsgebieten, um der Dämmerungs- und Nachtjagd der Wölfe auszuweichen, während Forscher wie Dr. Oliver Keuling betonen, dass sich der grundsätzliche Tagesrhythmus des Schalenwilds insgesamt kaum verändert hat und weiterhin die Dämmerungs- und Nachtaktivität dominiert. Eine aktuelle länderübergreifende Studie kommt sogar zu dem Schluss, dass menschliche Jagd und Landnutzung einen stärkeren Einfluss auf Rotwild ausüben als große Beutegreifer, außer dort, wo Wolf, Luchs und Bär gemeinsam vorkommen. Für unser Revier bleibt die Ursache damit vorerst eine offene, aber jagdlich relevante Frage.

Auch Neuhaus zeigt Wandel

Selbst im Bereich Neuhaus, wo früher nur einzelne Stücke auf den Fernwechseln zu sehen waren, ziehen inzwischen ganze Rotwild-Rudel. Für die Jagdpraxis bedeutet das veränderte Ansitzstrategien und eine genauere Beobachtung der Wechsel, da sich Wildbewegungen heute stärker in Gruppen, zu weniger vorhersehbaren Zeiten, und eben auch häufiger am Tag vollziehen.

Warum gefangene Katzen künftig leben sollten

Das novellierte Niedersächsische Jagdgesetz ist seit dem 26. Juni 2026 in Kraft und wirft ein Schlaglicht auf ein altes Problem der Fallenjagd: den Umgang mit gefangenen Katzen. Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) vertritt hierzu eine klare Rechtsauffassung, die ich ausdrücklich teile, wobei festzuhalten bleibt, dass diese Frage bislang nicht höchstrichterlich entschieden wurde.

Gesetz seit 26. Juni 2026 geltendes Recht

Der Niedersächsische Landtag hat die Novelle am 23. Juni 2026 beschlossen, verkündet wurde sie am 25. Juni 2026 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 44; nach Artikel 2 trat sie am Tag nach der Verkündung, also am 26. Juni 2026, in Kraft.

Die Rechtsauffassung der LJN im Detail

Die LJN weist in ihrem Rundschreiben vom 26. Juni 2026 darauf hin, dass die parlamentarische Debatte um die Novelle Klarheit in einen bisherigen Graubereich gebracht hat, auch wenn der Gesetzestext selbst keine ausdrückliche Klarstellung enthält. Nach Einschätzung der LJN, gestützt auf Ausführungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages, gilt:

  • 29 Abs. 1 Nr. 3 NJagdG erlaubt das Töten von Hauskatzen nur, wenn sie wildernd und zugleich erkennbar verwildert sind und sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhalten
  • Eine bereits gefangene Katze kann den Tatbestand des „Wilderns“ nach dieser Auffassung nicht mehr erfüllen, da eine fiktive Zuschreibung dieses Verhaltens nicht auf ein in der Falle sitzendes Tier übertragbar ist
  • Die im Gesetzgebungsverfahren politisch zugesagte Klarstellung, dass sich das Tötungsrecht auch auf gefangene Katzen bezieht, wurde nicht in den Gesetzestext übernommen

Diese Rechtsauffassung ist nachvollziehbar und juristisch gut begründet, doch sie bleibt eine Auslegung der LJN und des Gesetzgebungsdienstes. Bekannt gewordene Gerichtsentscheidungen zu erschossenen Katzen in Lebendfangfallen stammen bislang von Amts- und Landgerichten, etwa dem Amtsgericht Augsburg oder dem Landgericht Frankfurt. Eine Entscheidung eines obersten Bundesgerichts zu dieser konkreten Konstellation liegt nicht vor. Meiner Einschätzung nach gilt: Wer sich auf die gegenteilige, frühere Praxis verlässt, geht damit ein Risiko ein, das nach der aktuellen Debatte deutlich gestiegen ist.

Konsequenz für die Praxis: Fundsache statt Fangschuss

Die LJN empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit, auf die Tötung einer gefangenen Katze im Rahmen des Jagdschutzes künftig zu verzichten; auch das Wiederaussetzen sei nach ihrer Auffassung unzulässig. Diese Empfehlung erscheint mir sachgerecht und praktisch umsetzbar:

  • Gefangene Katzen sind wie gefangene Hunde als Fundsache zu behandeln
  • Die Übergabe erfolgt beim Fundbüro oder direkt im kommunalen Tierheim
  • Diese Empfehlung gilt unabhängig von der noch fehlenden gerichtlichen Klärung bereits jetzt

Weitere Neuerung: Rehwild-Abschusspläne bereits ungültig

Am 25. Juni 2026 bestehende Rehwild-Abschusspläne haben bereits am 26. Juni 2026 ihre Gültigkeit verloren. Eine neue Abschussplanung für Rehwild ist nach § 25 Abs. 1 Satz 3 NJagdG nicht mehr vorgesehen.

Ab dem 16. Juni: Fuchsjagd wieder möglich

In dieser Woche öffnet sich im Revier ein konkretes Zeitfenster: Ab dem 16. Juni beginnt in Niedersachsen wieder die Jagdzeit auf Füchse (Alttiere). Für Jägerinnen und Jäger im Hegering Neuhaus ist das ein guter Anlass, die Revierplanung für die kommenden Wochen neu auszurichten.

Gerade in der Elbtalaue ist der Fuchs ein relevanter Faktor für das Niederwild. Wer in den vergangenen Wochen beobachtet hat, wo Wechsel, Einstände und stark genutzte Kanten liegen, hat jetzt einen klaren Vorteil. Die Sichtverhältnisse sind durch das dichte Grün im Juni allerdings deutlich anspruchsvoller als noch im April. Das erhöht die Anforderungen an die sichere Ansprache und macht überlegte Standwahl zur Pflicht.

Ein Punkt verdient dabei besondere Aufmerksamkeit: In Revierteilen mit aktuell hoher Mäusedichte ist eine intensive Bejagung des Fuchses kritisch abzuwägen. Wo Feldmäuse in Massen auftreten, findet der Fuchs ausreichend Nahrung und erfüllt dort eine natürliche Regulierungsfunktion. Wer in solchen Bereichen dennoch stark bejagt, riskiert, dass die Mäusepopulation unkontrolliert wächst und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen zunehmen. Eine selektive, revierbezogene Bejagungsstrategie ist hier sinnvoller als pauschale Intensivjagd.

Parallel dazu bleibt die Rehbockjagd in dieser Jahreszeit ein fester Bestandteil der Reviertätigkeit. Rehböcke sind in Niedersachsen vom 1. April bis 31. Januar jagdbar. Wer jetzt ansitzt, trifft auf Böcke, die im Rahmen der beginnenden Blattzeit aktiv werden und sich deutlich weiter bewegen als noch im Mai.

Im Revier rund um Neuhaus (Elbe) kommt in dieser Woche noch ein weiterer Aspekt dazu: Die Elbtalaue ist im Hochsommer ein stark frequentiertes Erholungsgebiet. Spaziergänger, Radfahrer und Naturbeobachter nutzen dieselben Flächen, die Jäger am Abend aufsuchen. Klare Revierorganisation, erkennbare Sitzmarkierungen und ein offenes Gespräch mit Anliegern helfen, Missverständnisse zu vermeiden.

Für die Praxis in dieser Woche gilt: Fuchsjagd ab dem 16. Juni vorbereiten, Mäusedichte im Revier im Blick behalten, Böcke in der Blattzeit ansprechen und die Revierordnung im Auge behalten.

Was Jäger beim Erwerb von Kurzwaffen beachten müssen

Der Erwerb und die Überlassung von Kurzwaffen sind im Waffenrecht keine bloßen Verwaltungsvorgänge, sondern rechtlich streng geregelt. Wer eine Waffe übernimmt, muss vorab prüfen, ob die erforderliche Berechtigung tatsächlich vorliegt. Ein fehlender oder unzutreffender Voreintrag ist dabei nicht nur ein formales Problem, sondern kann waffenrechtliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.

Für Jäger bedeutet das: Erst die rechtliche Grundlage klären, dann die Waffe erwerben, anschließend die Anzeige fristgerecht und vollständig erledigen. Gerade im jagdlichen Alltag werden solche Abläufe manchmal als Routine behandelt, obwohl kleine Fehler erhebliche Folgen haben können. Unklare Voreinträge, alte Dokumente oder Missverständnisse bei der Überlassung sollten deshalb immer vorab mit der zuständigen Waffenbehörde geklärt werden.

Der entscheidende Punkt ist die saubere Reihenfolge. Wer eine Kurzwaffe ohne ausreichende Berechtigung erwirbt oder überlässt, riskiert nicht nur einen Verstoß gegen formale Vorschriften, sondern im Zweifel auch waffenrechtliche Konsequenzen bis hin zum Widerruf von Erlaubnissen. Das zeigt: Sorgfalt bei der Waffenverwaltung gehört ebenso zur jagdlichen Verantwortung wie der sichere Umgang im Revier.

Gerade weil viele Vorgänge im Waffenrecht auf den ersten Blick unspektakulär wirken, werden ihre Folgen häufig unterschätzt. Umso wichtiger ist es, bei jedem Erwerb, jeder Überlassung und jeder Eintragung die rechtlichen Voraussetzungen genau zu prüfen. Wer hier konsequent arbeitet, schützt sich selbst und vermeidet spätere Streitigkeiten mit der Behörde.

Der Fall zweier Jäger aus NRW zeigt auch grundsätzlich, dass Rechtskenntnis Teil der laufenden Zuverlässigkeit ist.

Maiwoche im Revier: Jagdzeit und Rücksicht gehören zusammen

Mit der kommenden Maiwoche steht im Revier rund um Neuhaus (Elbe) eine besonders sensible Phase bevor: Die Natur ist voll in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, zugleich sind Rehböcke in Niedersachsen bereits seit dem 1. April jagdbar. Gerade im östlichen Niedersachsen, wo Offenland, Waldränder und die Flächen der Elbtalaue dicht nebeneinanderliegen, braucht es jetzt einen besonders wachen Blick für Wild, Nachwuchs und Störungen durch Freizeitnutzung.

Für Jägerinnen und Jäger bedeutet das in der kommenden Woche vor allem zweierlei: saubere Beobachtung und konsequente Rücksicht. Das Niedersächsische Ministerium weist darauf hin, dass in der freien Landschaft noch bis zum 15. Juli die Leinenpflicht für Hunde gilt, weil Wildtiere in dieser Jahreszeit besonders empfindlich auf Beunruhigung reagieren. Gerade Setzplätze, Bodenbrüter und junge Stücke profitieren jetzt von Ruhe im Revier.

Jagdlich ist die Woche auch deshalb interessant, weil die Frühjahrsjagdzeit für Schmalrehe sowie für Schmaltiere und Schmalspießer bei mehreren Schalenwildarten nur noch bis zum 15. Mai läuft. Damit rückt in den nächsten Tagen eine Phase in den Vordergrund, in der Ansprechen, Zurückhaltung und ein sicherer Überblick besonders wichtig sind. Wer jetzt im Revier unterwegs ist, merkt schnell: Nicht jede jagdliche Möglichkeit muss auch genutzt werden, wenn Wildschutz und Ruhe Vorrang haben.

Für den Hegering Neuhaus ist das ein gutes Thema für die kommende Woche, weil es Jagdausübung und Hege zusammenführt. Die ersten Maitage zeigen jedes Jahr aufs Neue, dass verantwortungsvolle Jagd nicht nur aus Jagdzeit besteht, sondern auch aus Rücksicht auf das, was im Revier gerade erst heranwächst.

Mit dem Mai beginnt beim Rehwild eine neue Phase

In der kommenden Woche rückt in Niedersachsen der Monatswechsel in den Blick, und damit auch eine besonders sensible Zeit im Revier: Der April geht zu Ende, der Mai beginnt, und beim Rehwild verdichten sich Aktivität und Beobachtungsmöglichkeiten deutlich. Nach der in Niedersachsen veröffentlichten Übersicht der Jagdzeiten sind Rehböcke seit dem 1. April jagdbar; zugleich endet bei Schmalrehen sowie bei Schmaltieren und Schmalspießern verschiedener Schalenwildarten die Frühjahrsjagdzeit bereits wieder am 15. Mai.

Für Reviere im östlichen Niedersachsen ist die kommende Woche deshalb eine Zeit der genauen Beobachtung. Das frische Grün steht inzwischen hoch, Einstandswechsel werden wieder klarer sichtbar, und die Ansprache verlangt nun besondere Sorgfalt, weil sich Wildbewegung, Vegetation und zunehmende Freizeitnutzung der Landschaft spürbar überlagern.

Gerade jetzt zeigt sich, dass Jagd im Frühjahr mehr ist als Bejagung allein. Wer in den nächsten Tagen draußen unterwegs ist, ob jagdlich oder zur Erholung, sollte dem Wild die nötige Ruhe lassen und Rückzugsräume respektieren. So bleibt der Start in den Mai eine Zeit mit guter Beobachtung, waidgerechtem Handeln und möglichst wenig Störung im Revier.

Jagd und Kulturlandschaft: Zwischen Konflikt und unverzichtbarem Ehrenamt

Die Debatte: Zwei Welten, eine Landschaft

Kaum ein Thema spaltet die öffentliche Meinung so zuverlässig wie die Jagd. Auf der einen Seite stehen Tier- und Naturschutzorganisationen wie PETA, die argumentieren, die Natur reguliere sich selbst und die Jagd sei „unnötig und grausam“. Auf der anderen Seite stehen rund 467.682 Jägerinnen und Jäger in Deutschland (ein neuer Rekordwert) die täglich in Revieren arbeiten, deren Bedeutung für Ökologie, Landwirtschaft und Gesellschaft weit über das bloße Erlegen von Wild hinausgeht.

Die Wahrheit liegt nicht in der Mitte, sie liegt in der Realität unserer Kulturlandschaft. Wer diese Realität kennt, kommt zu einem eindeutigen Schluss.

Der Vorwurf und seine Grenzen

Jagdgegner bringen regelmäßig vor, intensive Bejagung führe paradoxerweise zur Überpopulation, weil sie Sozialstrukturen zerstöre und die Reproduktionsrate erhöhe. Zudem wird die Jagd als „Artenfeind Nummer 2″ bezeichnet – nach der industriellen Landwirtschaft. Diese Argumente verdienen eine ernsthafte Auseinandersetzung.

Was dabei jedoch systematisch ausgeblendet wird: Deutschland ist kein unberührtes Ökosystem. Es ist ein dicht besiedelter, intensiv bewirtschafteter Kulturraum. Natürliche Prädatoren wie Wolf, Luchs und Bär existieren nur in sehr kleinen, regional begrenzten Beständen. Gleichzeitig schafft die intensive Landwirtschaft mit Maisfeldern, Rapsanbau und kaum Brachen ideale Bedingungen für explosive Populationswachstümer – besonders beim Schwarzwild. Ohne aktives Wildtiermanagement entstünden keine „wilden, natürlichen Wälder“, sondern ein ökologisches und volkswirtschaftliches Schadensszenario.

Was passiert, wenn die Jäger aufhören?

Wildschadenexplosion in Wald und Feld

Schon heute, trotz aktiver Bejagung, verursachen Wildtiere erhebliche Schäden. Allein in Rheinland-Pfalz belaufen sich Wildschäden auf 1,7 Millionen Euro pro Jahr. Waldbesitzer sehen sich mit Verbiss- und Schälschäden konfrontiert: Kosten für die Aufforstung einer Hektarfläche liegen bei rund 10.000 Euro, und Schälschäden können einen Fichtenbestand in einem einzigen Winter um Tausende von Euro entwerten. Der Wert des 2023/24 erlegten Wildes (ein indirekter Maßstab für die regulierte Wildmenge) lag allein bei rund 203,9 Millionen Euro, wobei Wildschweine mit 87,8 Millionen Euro den größten Anteil stellten.

Ohne gezielte Bestandsregulierung könnten Wildschweine ihren Bestand nach Schätzungen des Deutschen Jagdverbandes (DJV) allein durch natürliche Reproduktion jährlich vervierfachen. Die Folge wären massive Schäden in Feldern, Parks und Siedlungen sowie ein erhöhtes Risiko für die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest mit möglichen Exportverboten für Schweinefleisch und Massentötungen in der Hausschweinezucht.

Explodierende Unfallzahlen im Straßenverkehr mit Wild

Die Wildunfallstatistik illustriert das Problem eindrücklich: 2024 registrierten deutsche Kfz-Versicherer über 276.000 Wildunfälle mit Schäden von mehr als 1,1 Milliarden Euro. Das entspricht rund drei Millionen Euro pro Tag. Die durchschnittliche Schadenshöhe stieg binnen eines Jahres von 3.850 auf 4.100 Euro. Und das bei aktiv gejagten Beständen. Eine unkontrollierte Bestandszunahme würde diese Zahlen dramatisch in die Höhe treiben.

Waldgefährdung im Klimawandel

Gerade im Kontext des Klimawandels ist jagdliche Wildbestandsregulierung unverzichtbar. Der deutsche Wald steht ohnehin unter extremem Druck: Allein zwischen 2018 und 2021 entstanden Waldschäden in Höhe von rund 15 Milliarden Euro durch Dürre, Sturm und Schädlinge. Eine unkontrollierte Überpopulation von Reh- und Rotwild würde die Verjüngung klimaresistenter Mischwälder erheblich erschweren oder unmöglich machen, da Verbissschäden an jungen Trieben die Aufforstung zunichtemachen. Forstwirtschaftler fordern für den Waldumbau eine Mindestförderung von einer Milliarde Euro jährlich. Ein Aufwand, der ohne jagdliche Regulierung um ein Vielfaches steigen würde.

Tierseuchen ohne Eindämmung

Beim Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sind Jägerinnen und Jäger die ersten Ansprechpartner der Behörden: Sie reduzieren Bestände, melden erkrankte Tiere und beproben Kadaver – überwiegend ehrenamtlich und rund um die Uhr. Ein Wegfall dieser Struktur würde staatliche Veterinärbehörden und Seuchenbekämpfungsapparate an ihre absoluten Grenzen bringen.

ie unsichtbare Arbeit: Was Jäger wirklich tun

Laut einer repräsentativen DJV-Umfrage verbringen Jägerinnen und Jäger im Schnitt rund 41 Stunden pro Monat in der Natur. Davon 25 Stunden auf der Jagd und 16 Stunden für Revierarbeiten. Das entspricht einer vollen Arbeitswoche im Monat. Weniger als die Hälfte der Deutschen (46 Prozent) weiß, dass Jagd ein Ehrenamt ist.

Zu den ehrenamtlichen Aufgaben zählen:

  • Kitz- und Wildtierrettung vor dem Mähtod durch Drohneneinsatz und manuelle Sucheaktionen
  • Biotoppflege und -vernetzung: Anlage von Blühstreifen, Hecken, Tümpeln, Wildäckern
  • Artenschutz: Regulierung invasiver Arten wie Waschbär und Marderhund zum Schutz von Rebhuhn, Feldhase und Feldhamster
  • Umweltbildung: Die Initiative „Lernort Natur“ bringt Kindern und Jugendlichen die heimische Natur seit Jahrzehnten nahe
  • Seuchenmonitoring: Meldung und Beprobung von erkrankten Wildtieren im Rahmen behördlicher Überwachungsprogramme
  • Wildunfallmanagement: Jäger sind rund um die Uhr erreichbar, um verletzte Wildtiere zu versorgen und Unfallbescheinigungen für Kraftfahrzeughalter auszustellen
  • Naturschutzrechtliche Mitwirkung: Als anerkannte Naturschutzsachverständige nehmen Jäger an Beiräten und Genehmigungsverfahren teil

Insgesamt investiert die Jägerschaft in Deutschland 2,9 Milliarden Euro jährlich aus eigener Tasche in ihre Tätigkeit. Davon eine halbe Milliarde Euro allein für Artenschutz, Biotoppflege sowie den Schutz von Wald und Feld.

Die volkswirtschaftliche Rechnung: Was staatliche Jagd kosten würde

Hier wird die Debatte konkret. Was würde es den deutschen Steuerzahler kosten, wenn der Staat die Aufgaben der Jägerschaft übernehmen müsste?

Grundlage der Berechnung

  • 467.682 Jägerinnen und Jäger (Stand: November 2025)
  • 41 Stunden pro Monat, entspricht 492 Stunden im Jahr pro Person
  • Gesamtvolumen: rund 224 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr
  • Lohnansatz: TVöD EG 9a Stufe 3 (qualifizierter Außendienst/Forstwirt): 3.986 Euro brutto/Monat; mit Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (~25%) ergibt sich ein effektiver Arbeitgeberstundenlohn von ca. 29,50 Euro

Ergebnis

Szenario Stundensatz Jährliche Personalkosten
Konservativ (Minimalansatz) 18,00 €/h ca. 4,0 Mrd. €
Realistisch (TVöD EG 9a) 29,50 €/h ca. 6,6 Mrd. €

Hinzu kämen noch nicht eingerechnet:

  • Fahrzeuge, Ausrüstung, Munition, Waffen, Waffenlagerung (Beschaffung und Unterhalt)
  • Verwaltungskosten für eine neue Behörde oder Behördenstruktur (Revieraufseher, Jagdbehörden, Veterinäranteile)
  • Infrastruktur: Hochsitze, Reviereinrichtungen, Wildfütterungsanlagen (heute überwiegend privat finanziert)
  • Entfall der Pachteinnahmen für Grundstückseigentümer und Jagdgenossenschaften
  • Wegfall der 2,9 Milliarden Euro Eigeninvestitionen, die die Jägerschaft heute aus eigener Tasche trägt

Ein konservativer volkswirtschaftlicher Gesamtaufwand für staatlich organisiertes Wildtiermanagement auf dem heutigen Niveau würde damit deutlich über 7 bis 10 Milliarden Euro jährlich liegen – nur für die Personalseite und elementare Sachmittel.

Zum Vergleich: Der Gesamtetat des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz betrug zuletzt rund 2,3 Milliarden Euro. Die Jägerschaft leistet also ehrenamtlich einen Beitrag, der mehrere Bundesministeriums-Etats übersteigen würde.

Warum Jagdgegner eine entscheidende Frage vermeiden

Die Diskussion über Jagd wird oft emotional geführt, selten jedoch im Kontext realer Alternativen. Keine seriöse Jagdgegnerposition liefert eine belastbare Antwort auf die Frage: Wer reguliert die Wildbestände – und wer bezahlt dafür?

Die Annahme, die Natur reguliere sich selbst, mag für unberührte Ökosysteme gelten. In Deutschland, wo 89 Prozent der Fläche bejagbares Land sind, wo Straßen Wildkorridore zerschneiden, Landwirtschaft Lebensräume fragmentiert und natürliche Prädatoren nahezu fehlen, ist dieser Ansatz keine Lösung. Er ist eine Illusion. Das bestätigt auch der Deutsche Jagdverband: Eine flächendeckende Wildbestandsregulierung ist in Deutschland strukturell nur mit der Jägerschaft möglich.

Das Hegering-Modell: Verantwortung vor Ort

Der Hegering Neuhaus (Elbe) steht für genau jene Praxis, die abstrakten Statistiken Leben einhaucht. Unsere Mitglieder kennen die Flächen, die Wildpopulationen, die lokale Flora und Fauna. Sie investieren nicht nur Zeit und Geld – sie übernehmen Verantwortung für das natürliche Erbe einer Region, die ohne diese ehrenamtliche Arbeit schnell in ein ökologisches und wirtschaftliches Ungleichgewicht geriete.

Wir sind überzeugte Anhänger eines waidgerechten, nachhaltigen und verantwortungsvollen Wildtiermanagements. Und wir sind offen für den Dialog, denn nur wer die ganze Wahrheit kennt, kann verantwortliche Entscheidungen treffen.


Quellen: Deutscher Jagdverband (DJV), Bundesministerium für Landwirtschaft (BMLEH), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL-Statistik), Deutscher Forstwirtschaftsrat (DFWR), TVöD-Entgelttabellen 2025/2026.

Osterzeit im Revier – Frühling zwischen Elbe und Carrenziener Heide

Mit den ersten etwas wärmeren Tagen erwacht das Revier rund um Amt Neuhaus zu neuem Leben. Feldhase, Rehwild und Fasan zeigen sich jetzt wieder häufiger auf den Offenflächen, und die Elbtalaue werden bald in voller Blüte stehen. Für uns Jägerinnen und Jäger im östlichen Niedersachsen beginnt damit nicht nur die grüne Jahreszeit, sondern auch eine Phase besonderer Aufmerksamkeit – die Natur meldet sich zurück, und mit ihr steigen die Anforderungen an Rücksicht und Pflege im Revier.

Besonders deutlich wird dies beim Anblick der jungen Hasen: Die ersten Junghasen liegen bereits gut getarnt im Wiesenbestand. Das Osterfest erinnert uns jedes Jahr aufs Neue daran, dass der Hase nicht nur Symbol des Frühlings ist, sondern auch für die Verantwortung steht, die wir Jäger übernehmen – durch Feldpflege, Prädatorenbejagung und abgestimmte Bewirtschaftung.

Auch die Wasser- und Wiesenvögel der Region, vom Kiebitz bis zur Bekassine, profitieren von einem ruhigen Saisonbeginn. Die Brutzeit steht unmittelbar bevor, und der Schutz dieser empfindlichen Lebensräume gehört zu den wichtigsten Aufgaben, die unser Hegering wahrnimmt. Jede Beobachtung zählt: Meldungen zu Vogelbruten und Wildwechsel helfen uns, durch die Jagd und Hege ein stabiles ökologisches Gleichgewicht zu fördern.

So verbinden sich in dieser Jahreszeit Naturgenuss, Verantwortung und Gemeinschaft. Ob bei der Revierarbeit, dem ersten Ansitz oder einfach bei einem Frühlingsspaziergang mit Fernglas – das Erwachen der Natur erinnert uns daran, warum wir diese Landschaft lieben und schützen.

Der Hegering Neuhaus wünscht allen Mitgliedern, Freunden und Unterstützern ein frohes, gesegnetes Osterfest, kräftige Gesundheit und Waidmannsheil für das kommende Frühjahr.