Gestern, am 26. September 2018, hat der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft im Bundestag eine Änderung des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes befürwortet. Die Mitglieder des Ausschusses haben sich mit Mehrheit gegen die Stimmen der FDP bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen dafür ausgesprochen, einen von CDU/CSU und SPD vorgelegten Gesetzentwurf dem Bundestag zur Annahme zu empfehlen.
Durch die Änderung soll in erster Linie eine mögliche Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland vermindert werden. Es soll Behörden z.B. erleichtert werden Gebiete zu sperren und die intensive Suche nach Kadavern anzuordnen. Den Paragraphen des §22 Abs. 4 BJagdG will die Regierung offenbar nicht ändern. Man will den Bundesländern wohl aber die Möglichkeit geben Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten zu gewähren. Der Elterntierschutz soll also nicht abgeschafft aber temporär aufgeweicht werden.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf: 19/2977