Gestern, am 28. November 2018, hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage eines Berliner Jägers entschieden. Der Kläger hatte geklagt, weil die Jagdbehörde in Berlin ihm die Erlaubnis für einen Schalldämpfer verweigert hatte.
Das Gericht hat nun entschieden, dass die Vorinstanzen korrekt geurteilt haben: Der Mann hat keinen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis einen Schalldämpfer zu erwerben. (Siehe Pressemeldung Nr. 84/2018).
Für Jäger in den Bundesländern, in denen die waffenrechtliche Erlaubnis für Schalldämpfer noch nicht besteht bedeutet das vermutlich, dass es auch weiterhin keine Genehmigung geben wird. Von Hamburg zum Beispiel ist bekannt, dass die Behörde genau auf dieses Urteil gewartet hat und jetzt weiterhin keine Erlaubnisse erteilen darf.
Es bleibt also mal wieder: Warten und auf einen positive Entscheidung der Bundesländer hoffen…