Mir wurde freundlicherweise ein Schreiben vom Bundesministerium des Inneren (BMI) an das Präsidium des Deutschen Jagdverbandes zugespielt. Herr Stephan Meyer, MdB und Parlamentarischer Staatssekretär, antwortet im Auftrag des Herrn Seehofer auf ein Schreiben des DJV. Der DJV hatte um Stellungnahme zum Urteil des BVerwG vom 28. November 2018 und um Anpassung des Waffengesetzes gebeten.
Gemäß des Schreibens teilt das BMI die Rechtsauffassung des Gerichtes und kündigt an, dass im Rahmen des Referentenentwurfs zum “dritten Waffenrechtsänderungsgesetz”, der in kürze vorgelegt wird, eine Liberalisierung im Bezug auf Schalldämpfer vorgeschlagen werden soll. “Danach würden Schalldämpfer für jagdlich nicht verbotene Langwaffen künftig vom “Jägerprivileg” nach §13 WaffG erfasst und könnten somit von Jägern ohne gesonderten Bedürfnisnachweis erworben werden.”
Sollte diese Regelung dann auch so verabschiedet werden könnten Schalldämpfer künftig in allen Bundesländern genehmigt werden.
Leider scheint man bei dem Entwurf nicht an die Sportschützen gedacht zu haben. Hier sollte das BMI bzw. der Gesetzgeber unbedingt noch nachbessern. Gerade die Schützenvereine haben zunehmend Probleme mit Beschwerden wegen Lärmbelästigung.