Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat der Innenausschuss gestern einen Antrag der FDP-Fraktion zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie vom 26.09.2018 abgelehnt (wir berichteten).
In dem Antrag, für die neben der FDP- auch die AfD-Fraktion stimmte, wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Entwurf zum Umsetzungsgesetz zu der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorzulegen. Dabei solle die Regierung “die Umsetzungsspielräume zugunsten von Sportschützen” nutzen und keine zusätzlichen Belastungen für Besitzer legaler Waffen und Waffensammler schaffen.
Die Fraktionen begründeten ihre Ablehnung wie folgt:
- CDU/CSU: Es liegt mittlerweile ein Referentenentwurf für das Umsetzungsgesetz vor.
- SPD: Die Richtlinie muss umgesetzt werden. Ein Referentenentwurf wurde vorgelegt.
- AfD: Es ist begrüßenswert, dass mit dem Antrag Einschränkungen für legale Waffenbesitzer begrenzt werden sollten.
- FDP: Der Antrag ist mit der Vorlage eines Referentenentwurfs keineswegs erledigt.
- Die Linke: Ist gegen eine weitere Legalisierung von halbautomatischen Waffen für den Schießsport.
- Bündnis 90/Die Grünen: Die Richtlinie, die der “kleinste gemeinsame Nenner” gewesen sei, darf nicht weiter aufgeweicht werden.
Interessant ist doch, dass sich der Innenausschuss gerade gestern mit diesem Antrag beschäftigt hat, wo doch gleichzeitig der Referentenentwurf vorgelegt wurde.
Zeigen die Argumente einmal mehr, dass unsere Regierung Angst vor legalen Waffenbesitzern hat? Dafür gibt es doch gar keinen Grund, schließlich stimmen wir nicht nur regelmäßig einer Zuverlässigkeitsprüfung zu sondern bezahlen diese auch noch. Der Staat kann sich unserer Loyalität gegenüber dem Grundgesetz und anderen Gesetzen also sicher sein. Logische Konsequenz müsste es sein uns legale Waffenbesitzer als Bürger 1. Klasse zu behandeln und nicht wie potentielle Verbrecher.