Die Saarbrücker Zeitung schreibt in einem Artikel vom 11. Mai, dass die Länder Niedersachsen und Bremen ein weitreichendes Verbot von Messern in der Öffentlichkeit anstreben. Als Grund für diesen Vorstoß wird ein gesunkenes “Sicherheitsgefühl der Bevölkerung” genannt. Das Niedersächsische Innenministerium wird mit den Worten zitiert: Niemand brauche ein Messer in Schulen oder im Bus. „Dies geht so aber noch nicht aus dem Waffengesetz hervor. Darum wollen wir das ändern“.
Die Reform des Waffengesetzes aufgrund der EU-Feuerwaffenrichtlinie ist immer noch nicht abgeschlossen und schon kommen die nächsten Änderungswünsche. Wenn jetzt Klingen ab 6cm Länge verboten werden sollen, dann geht es auch an die Taschenmesser. Ist das wirklich sinnvoll?
Zu diesem Vorstoß passt die Anweisung, die schon vor einiger Zeit an Polizisten gegeben wurde. Sie sollen Messer stärker kontrollieren und Verstöße schärfer ahnden. In der Dienstanweisung wurde auch darauf hingewiesen, dass Leatherman-Tools eine einrastende Klinge mit Einhandbedienung haben. Das klassifiziert die Multifunktionswerkzeuge die viele gern am Gürtel tragen als verbotene Waffe die bei Kontrollen zu beschlagnahmen ist.