Die oberste Jagdbehörde Brandenburgs hat zusammen mit den Bürgermeistern der Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow, mit der Wildökologischen Forschungsstelle Eberswalde und den örtlichen Jagdpächtern eine Gesprächsrunde eröffnet.
Wildschweine sorgen in den beiden Gemeinden immer wieder für Aufsehen. Deutschlandweit wurden in den sozialen Medien Bilder und Videos von großen Rotten gezeigt, die sich in aller Ruhe durch die Ortschaft bewegen und teilweise Schäden anrichten.
Die Jagd mit Pfeil und Bogen per Ausnahmegenehmigung ist vom Tisch. Nachdem die wichtigste Voraussetzung für die Genehmigung dieses Pilotprojekts fehlte, nämlich die Begleitung des Projektes durch eine wissenschaftliche Einrichtung, musste die OJB den Antrag ablehnen. Der Einsatz von Schusswaffen in bewohnten Gebieten bedarf immer einer Ausnahmegenehmigung und ist nur mit Einschränkungen möglich. Lärmbelästigung und Gefährdung von Leben und Eigentum ist der begrenzende Faktor. Jetzt sollen neue Wege gegangen werden:
- Es soll in einer Situationsanalyse geklärt werden wo eine Bejagung möglich ist.
- Weitere Jagdmethoden sollen geprüft werden.
- Der Einsatz von “modifizierter Munition” für kurze Schussdistanzen und Schalldämpfern soll geprüft werden.
Wird man den einen “Rambo” finden, der eine Bache mit der Saufeder aus einer Rotte heraus erlegen möchte? Vielleicht.
Potsdamer neuste Nachrichten berichtete schon 2009 in einem Artikel über die Wildschweinplage. Da ist es zehn Jahre später sicher an der Zeit sich Gedanken über die Situation zu machen und zu überlegen wo überhaupt eine Bejagung möglich ist.
Für mich, als Ballistik- und Feuerwaffenexperten, ist die “modifizierte Munition” besonders interessant. Ich frage mich, was der Arbeitskreis erreichen will. Möchte man den Lärm durch die Schüsse reduzieren oder will man die Gefahr durch Querschläger vermindern?
Querschläger kann man effektiv durch sogenannte “Sintergeschosse” vermindern. Feinkörniges Metallpulver wird unter hohem Druck erhitzt, so wird das Geschoss geformt. Sintergeschosse zerbröseln beim Auftreffen auf harte Oberflächen in kleine Bestandteile. Es gibt aber zwei Probleme: 1. Zugelassene Geschosse gibt es nur in Kurzwaffenkalibern und 2. Ist das Blatt oder der Schädel eines Wildschweins zu hart für so ein Geschoss? Mit der Kurzwaffe im Ort Wildschweine erlegen? Das ist dann auch keine Jagd mehr sondern einfach nur noch Schädlingsbekämpfung. Die Genehmigung eines Schalldämpfers für eine Kurzwaffe dürfte in Deutschland zu einer großen Hürde werden.
Wenn es nur um die Reduzierung des Lärms geht ist die Langwaffe mit reduzierter Pulverladung optimal. Den Knall der expandierenden Pulverdämpfe an der Mündung kann man prima mit einem Schalldämpfer reduzieren. Den Überschallknall kann man nur durch ein langsam fliegendes Geschoss vermeiden. Der Schuss mit sogenannter Unterschallmunition ist nicht viel lauter als kräftiges Händeklatschen. Der Nachteil ist, dass die Energie des Geschosses erheblich abnimmt. Die Querschläger-Gefahr kann mit Unterschallmunition nicht gebannt werden.
Wie man sich auch dreht und wendet. Die Jagd in besiedelten Bereichen ist gefährlich und nur etwas für einen Fachmann. Unfälle und Schäden sind nicht auszuschließen und die Frage der Haftung muss vorher geklärt werden.