Schon vorgestern, am 18. Februar 2020, wurde im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments über Bleischrot diskutiert.
Im Zuge dieser Diskussion wurden Stimmen laut, die ein Verbot des Besitzes von Bleischroten in sogenannten Pufferzonen um Feuchtgebiete befürworten. Zum Einen ist der Begriff “Feuchtgebiet” im Ramsar-Abkommen sehr schwammig definiert und zum Anderen ist das Abkommen noch nicht von allem Mitgliedsstaaten umgesetzt.
Durch so einen Vorstoß könnten Jäger europaweit kriminalisiert werden.