Berlin: (hib/STO) Das “Montageverbot für Infrarotbeleuchtungen für Jagdscheininhaber” soll nach dem Willen der FDP-Fraktion aufgehoben werden. Dies geht aus einem Antrag der Fraktion (19/17518) hervor, in dem die Bundesregierung zur Schaffung einer entsprechenden Regelung aufgefordert werden. Danach soll die Regelung zugleich sicherstellen, “dass Nachtzielgeräte mit in die Privilegierung der Nachtsichtvor- und -aufsätze aufgenommen werden”.
In der Vorlage schreiben die Abgeordneten, dass die Bundesregierung mit der Liberalisierung beim Einsatz von Nachtsichtvor- und aufsätzen für die Jagd beabsichtige, “einer möglichen Ausbreitung der afrikanischen Schweinepest in Deutschland vorzugreifen und die Nachtjagd auf Schwarzwild deutlich zu erleichtern”. Diese Öffnung des Waffengesetzes für moderne Jagdtechnik sei zu begrüßen. Hierbei seien jedoch lediglich “Nachtsichtzusatzgeräte zugelassen worden, die eine im Vergleich zu Nachtzielgeräten, die Zielfernrohr und Nachtsichttechnik in einem Gerät bieten, deutlich schlechtere Handhabbarkeit und eine unpräzisere Zielführung aufweisen”.
Weiter führt die Fraktion aus, dass auch Infrarotaufheller als Hilfsmittel zur Jagd zugelassen werden müssten, um eine sichere und waidgerechte Nachtjagd zu ermöglichen. Das “nicht länger zeitgemäße” Montageverbot zwinge Jäger, Infrarotleuchten während der Jagd in der Hand zu halten oder diese am Hochstand zu montieren, was keiner sachgerechten Handhabung entspreche.
In dem Antrag, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, fordert die Fraktion zudem, die “bisherige Privilegierung von Spielzeugen mit einem Mündungsenergiewert bis 0,5 Joule” wiederherzustellen. Das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz führe dazu, “dass sogenannte Airsoft-Spielzeuge, bei denen es sich nach der bisherigen Rechtslage um Spielzeuge handelt, zukünftig erheblich eingeschränkt werden”, heißt es in der Vorlage. Hiervon seien “alle Spielzeuge betroffen, die eine Mündungsenergie von unter 0,5 Joule aufweisen”. Von diesen Spielzeugen gehe aber “keine relevante Gesundheitsgefahr aus”.