Hegeringschießen vor dem Aus?

Auf der Hegeringversammlung 2026 wurde ein Antrag eingebracht, dass das Hegeringschießen künftig nicht mehr aus der Hegeringkasse finanziert werden soll, sondern ausschließlich von den anwesenden Teilnehmern zu tragen ist. Der Antrag wurde ausführlich und teils kontrovers diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund der jagdlichen Verantwortung und des gesetzlich geforderten Schießnachweises in Niedersachsen.

Nach der Beratung hat der Vorstand dem Antrag zugestimmt. Damit ist absehbar, dass der Hegering das bisherige Hegeringschießen in der bekannten Form vermutlich nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt anbieten kann. Nähere Informationen und eine endgültige Entscheidung werden wir zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben.

Schießübungsnachweis in Niedersachsen

In Niedersachsen ist nach § 24 Abs. 5 Niedersächsisches Jagdgesetz für jede Jägerin und jeden Jäger, der an einer Gesellschaftsjagd teilnimmt oder eine solche veranstaltet, ein jährlicher Schießübungsnachweis vorgeschrieben. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Jagd höchstens ein Jahr alt sein und muss eine Schießübung mit der jeweils eingesetzten Munitionsart (Kugel oder Schrot) auf einem zugelassenen Schießstand dokumentieren. Die Verantwortung, diesen Nachweis zu erbringen und bei der Jagd mitzuführen, liegt allein bei der Jägerin oder dem Jäger.

Mit der Niedersächsischen Verordnung über den Schießübungsnachweis (NSchießÜVO) werden Umfang und Inhalt der Schießübung konkretisiert, etwa Zahl und Art der abzugebenden Schüsse. Hegeringschießen können – je nach Ausgestaltung – eine geeignete Möglichkeit sein, diese Pflichtübungen zu absolvieren und den geforderten Schießübungsnachweis zu erlangen.

Ab wann ist eine Jagd eine Gesellschaftsjagd?

Für den gesetzlich vorgeschriebenen Schießübungsnachweis ist entscheidend, ob es sich um eine Gesellschaftsjagd handelt. Das Niedersächsische Jagdgesetz selbst definiert den Begriff nicht zahlenmäßig, üblich ist aber eine Einordnung als Gesellschaftsjagd, wenn mehrere Jägerinnen und Jäger sowie ggf. Treiber zeitlich und räumlich gemeinsam jagen, insbesondere bei Drück- und Treibjagden auf Schalenwild oder Niederwild.

Andere Landesjagdgesetze und jagdliche Verbände arbeiten als Orientierung teils mit konkreten Schwellenwerten, etwa „mehr als drei“ teilnehmende Personen. Für Niedersachsen bleibt daher im Zweifel der Blick auf die jeweilige Organisation der Jagd entscheidend: Wird ein gemeinsamer Jagdablauf durchgeführt, ist regelmäßig von einer Gesellschaftsjagd auszugehen, für die der Schießübungsnachweis Pflicht ist.

Warum fehlendes Training ein Problem ist

Wenn der Hegering kein Hegeringschießen mehr organisiert oder die Angebote stark reduziert, wird es für viele Mitglieder deutlich schwieriger, ihren jährlichen Schießübungsnachweis unter zumutbaren Bedingungen zu erlangen. Schon heute ist absehbar, dass die Verpflichtung zum Schießübungsnachweis die Kapazitäten der niedersächsischen Schießstände regional stark beanspruchen wird. Fällt das zentrale Angebot des Hegerings weg, bedeutet das für viele Jägerinnen und Jäger mehr Fahrwege, höhere Kosten und eine größere organisatorische Hürde – mit der Folge, dass Schießübungen möglicherweise seltener wahrgenommen werden.

Darüber hinaus ist regelmäßiges Schießtraining nicht nur eine gesetzliche Pflichtfrage, sondern ein wesentlicher Baustein für Waidgerechtigkeit, Tierschutz und Sicherheit. Nur wer seine Waffe beherrscht, Entfernungen sauber einschätzen kann und typische Schusssituationen unter Stress geübt hat, minimiert das Risiko von Fehlschüssen und Nachsuchen. Hegeringschießen bieten hier einen idealen Rahmen: vertraute Umgebung, kollegialer Austausch, fachliche Hinweise erfahrener Schützinnen und Schützen – und zugleich die Möglichkeit, den gesetzlich geforderten Nachweis zu erbringen.

Appell an die Mitglieder

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Hegerings sehr bedauerlich, dass wir unser Schießtraining voraussichtlich nicht mehr wie bisher anbieten können. Gerade in Zeiten steigender rechtlicher Anforderungen und einer kritischen öffentlichen Wahrnehmung der Jagd ist ein gut ausgebildeter, regelmäßig trainierender Jägerstand wichtiger denn je. Wir möchten alle Mitglieder eindringlich bitten, trotz der neuen Kostenregelung an Schießübungen teilzunehmen und – wo immer möglich – Hegeringschießen durch rege Beteiligung und ggf. aktive Mitarbeit zu unterstützen.

Sobald der Vorstand seine endgültige Entscheidung zur zukünftigen Ausgestaltung des Hegeringschießens schriftlich mitgeteilt hat, werden wir alle Mitglieder zeitnah informieren.

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