Das novellierte Niedersächsische Jagdgesetz ist seit dem 26. Juni 2026 in Kraft und wirft ein Schlaglicht auf ein altes Problem der Fallenjagd: den Umgang mit gefangenen Katzen. Die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) vertritt hierzu eine klare Rechtsauffassung, die ich ausdrücklich teile, wobei festzuhalten bleibt, dass diese Frage bislang nicht höchstrichterlich entschieden wurde.
Gesetz seit 26. Juni 2026 geltendes Recht
Der Niedersächsische Landtag hat die Novelle am 23. Juni 2026 beschlossen, verkündet wurde sie am 25. Juni 2026 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 44; nach Artikel 2 trat sie am Tag nach der Verkündung, also am 26. Juni 2026, in Kraft.
Die Rechtsauffassung der LJN im Detail
Die LJN weist in ihrem Rundschreiben vom 26. Juni 2026 darauf hin, dass die parlamentarische Debatte um die Novelle Klarheit in einen bisherigen Graubereich gebracht hat, auch wenn der Gesetzestext selbst keine ausdrückliche Klarstellung enthält. Nach Einschätzung der LJN, gestützt auf Ausführungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages, gilt:
- 29 Abs. 1 Nr. 3 NJagdG erlaubt das Töten von Hauskatzen nur, wenn sie wildernd und zugleich erkennbar verwildert sind und sich mehr als 350 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt aufhalten
- Eine bereits gefangene Katze kann den Tatbestand des „Wilderns“ nach dieser Auffassung nicht mehr erfüllen, da eine fiktive Zuschreibung dieses Verhaltens nicht auf ein in der Falle sitzendes Tier übertragbar ist
- Die im Gesetzgebungsverfahren politisch zugesagte Klarstellung, dass sich das Tötungsrecht auch auf gefangene Katzen bezieht, wurde nicht in den Gesetzestext übernommen
Diese Rechtsauffassung ist nachvollziehbar und juristisch gut begründet, doch sie bleibt eine Auslegung der LJN und des Gesetzgebungsdienstes. Bekannt gewordene Gerichtsentscheidungen zu erschossenen Katzen in Lebendfangfallen stammen bislang von Amts- und Landgerichten, etwa dem Amtsgericht Augsburg oder dem Landgericht Frankfurt. Eine Entscheidung eines obersten Bundesgerichts zu dieser konkreten Konstellation liegt nicht vor. Meiner Einschätzung nach gilt: Wer sich auf die gegenteilige, frühere Praxis verlässt, geht damit ein Risiko ein, das nach der aktuellen Debatte deutlich gestiegen ist.
Konsequenz für die Praxis: Fundsache statt Fangschuss
Die LJN empfiehlt aus Gründen der Rechtssicherheit, auf die Tötung einer gefangenen Katze im Rahmen des Jagdschutzes künftig zu verzichten; auch das Wiederaussetzen sei nach ihrer Auffassung unzulässig. Diese Empfehlung erscheint mir sachgerecht und praktisch umsetzbar:
- Gefangene Katzen sind wie gefangene Hunde als Fundsache zu behandeln
- Die Übergabe erfolgt beim Fundbüro oder direkt im kommunalen Tierheim
- Diese Empfehlung gilt unabhängig von der noch fehlenden gerichtlichen Klärung bereits jetzt
Weitere Neuerung: Rehwild-Abschusspläne bereits ungültig
Am 25. Juni 2026 bestehende Rehwild-Abschusspläne haben bereits am 26. Juni 2026 ihre Gültigkeit verloren. Eine neue Abschussplanung für Rehwild ist nach § 25 Abs. 1 Satz 3 NJagdG nicht mehr vorgesehen.

