Im Kreis Celle ist, bei einem Wildunfall auf der Kreisstraße 298 bei Rixförde am vergangenen Freitag, ein Wolf getötet worden.
Im Schnitt kollidieren in Deutschland jeden Tag rund 750 Autos mit Wildtieren. Die Zahl der Unfälle steigt und die Schäden werden immer höher. Die Versicherer leisten für jeden Unfall derzeit durchschnittlich rund 2.700 Euro.
Die Autofahrerin, die den Unfall mit dem Wolf hatte, wird wohl auf dem Schaden sitzen bleiben. Die Teilkasko zahlt in den meisten fällen nämlich nur für Schäden durch Haarwild, wie es im Bundesjagdgesetz definiert ist. Paragraph 2 Absatz 1 BJagdG listet folgende Wildarten als Haarwild auf:
Wisent (Bison bonasus L.), Elchwild (Alces alces L.), Rotwild (Cervus elaphus L.), Damwild (Dama dama L.), Sikawild (Cervus nippon TEMMINCK), Rehwild (Capreolus capreolus L.), Gamswild (Rupicapra rupicapra L.), Steinwild (Capra ibex L.), Muffelwild (Ovis ammon musimon PALLAS), Schwarzwild (Sus scrofa L.), Feldhase (Lepus europaeus PALLAS), Schneehase (Lepus timidus L.), Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus L.), Murmeltier (Marmota marmota L.), Wildkatze (Felis silvestris SCHREBER), Luchs (Lynx lynx L.), Fuchs (Vulpes vulpes L.), Steinmarder (Martes foina ERXLEBEN), Baummarder (Martes martes L.), Iltis (Mustela putorius L.), Hermelin (Mustela erminea L.), Mauswiesel (Mustela nivalis L.), Dachs (Meles meles L.), Fischotter (Lutra lutra L.) und den Seehund (Phoca vitulina L.)
Wer also versehentlich einen Seehund oder ein Wisent mit seinem Auto erwischt kann auf eine Regulierung des Schadens hoffen. Der Unfall mit dem Wolf oder auch mit einem Waschbären oder Marderhund ist von der Versicherung nicht gedeckt! Auch ein Unfall mit einem Nandu (Emu oder Strauß) ist nicht versichert, da es sich ja um Federwild handelt.
Mit steigender Wolfspopulation lohnt es sich also die eigene Versicherungspolice noch einmal anzuschauen und zu prüfen ob wirklich nur Haarwild gem. BJagdG versichert ist.
Wenn es zum Unfall kommt ist es sehr wichtig folgendes zu beachten: Wenn das Haarwild den Unfall verletzt überlebt und davonläuft muss sich der Geschädigte umgehend von der Polizei bzw. vom zuständigen Jagdpächter eine Wildschadenbescheinigung ausstellen lassen um Ansprüche an die Versicherung erfolgreich geltend machen zu können. Der Geschädigte sollte den Beamten oder dem Pächter das Tier so genau wie möglich beschreiben damit es auf der Bescheinigung korrekt genannt wird.