Deutschland verspätet sich bei der Umsetzung der EU Feuerwaffenrichtlinie

Offenbar versucht sich der Jungjäger, Christian Lindner, zusammen mit seiner FDP Fraktion für Jäger und Sportschützen einzusetzen.

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie (Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017) sollte eigentlich bis zum 14. September 2018 in nationales Recht umgesetzt werden. Bislang liegt dem deutschen Bundestag aber noch kein Entwurf dieses Gesetzes vor.

In einem Antrag vom 26. September fordert die FDP nun alle Spielräume, die der Gesetzgeber in diesem Fall hat, zugunsten von Sportschützen und Jägern auszunutzen um “die bürokratischen und technischen Belastungen für die betroffenen Kreise so gering wie möglich zu halten”.

Hier die offizielle Drucksache 19/4531 des Antrages:

Antrag: EU-Feuerwaffenrichtlinie schnell umsetzen – Spielräume zugunsten von Jägern, Sportschützen und Waffensammlern nutzen.

Bundestag: Kleine Anfrage “Pläne der Bundesregierung bezüglich bleihaltiger Jagdmunition”

Berlin: (hib/EIS) Der Plan der Bundesregierung zur Minimierung von Blei in Jagdmunition ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (Originaltext der kleinen Anfrage 19/3990 als PDF). Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Reduzierung konkret umgesetzt und überwacht werden soll. Außerdem soll die Regierung dazu Stellung nehmen, dass ein bereits im Jahr 2005 in Norwegen beschlossenes Verbot von bleihaltiger Munition mittlerweile zurückgenommen wurde.

Im aktuellen Koalitionsvertrag heißt es: ” Wir erkennen die Jagd als nachhaltige Nutzungsform an und wollen sie weiterhin stärken…“. Man darf gespannt sein, wie die Damen und Herren Politiker diese Stärkung der Jagd umsetzten.

Ich bleibe an diesem Thema dran und werde die Antwort auf diese Anfrage hier veröffentlichen.

neues deutschland: Bundesweite Amnestie: Tausende Waffen abgegeben

Die Bilanz der auf ein Jahr befristeten bundesweiten Waffenamnestie ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ausgefallen. Nach Recherche der Tageszeitung “neues deutschland” (Ausgabe vom 6. August 2018) wurden in Niedersachsen bis zum Stichtag, dem 1. Juli insgesamt 9602 Schusswaffen abgegeben. Rund 20 Prozent dieser Waffen waren laut Innenministerium in illegalem Besitz. Die Waffen werden nun ordnungsgemäß vernichtet.

In anderen Bundesländern war die Zahl der abgegebenen Waffen deutlich geringer. In Thüringen waren nach Auskunft der zuständigen Landespolizeidirektion zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 1. Juli 2018 nur 14 Langwaffen sowie 18 Kurzwaffen, erlaubnispflichtige Signalwaffen, Schreckschusswaffen und umgebaute Schreckschusswaffen abgegeben worden. Hamburg registrierte im Amnestiezeitraum 534 freiwillig übergebene Waffen. In Mecklenburg-Vorpommern waren es 309 erlaubnispflichtige Waffen, in Brandenburg 113 Langwaffen, 251 Kurzwaffen und 21 Hieb- und Stichwaffen. Für die Länder Sachsen-Anhalt, Berlin, Hessen, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen liegt noch keine Auswertungen vor.

Im Mai 2017 hatte der Bundestag beschlossen, die Zahl »illegal zirkulierender Waffen zu verringern«. Ein Jahr lang konnten Bürgerinnen und Bürger Pistolen oder Gewehre bei den Behörden abgeben. Sie mussten keine Strafverfolgung befürchten, auch wenn sie die Waffe nicht besitzen durften.

Original-Content von: neues deutschland – Redaktion – Telefon: 030/2978-1722

Schalldämpfer auf Jagdwaffen

Gestern hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein folgende Pressemitteilung herausgegeben: Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein dürfen jetzt Schalldämpfer verwenden
– Innenminister Grote: „Wichtiger Beitrag für Gesundheitsschutz

Niedersachsen ist da noch nicht so weit, wenngleich es Gerüchte gibt, dass eine entsprechende Änderung des Landesjagdgesetzes nach der Sommerpause verabschiedet werden soll.

An dieser Stelle möchte ich einen kleinen Überblick geben wie die derzeitige rechtliche Lage (Stand: 20. Februar 2020) in den einzelnen Bundesländern ist:

Bundesland Erwerb Jagdliche Nutzung
Baden-Württemberg Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich. Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*
Bayern  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Nutzung verboten. Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Berlin Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Brandenburg Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*.

Bremen Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich. Nutzung verboten. Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Hamburg Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich. Nutzung verboten.
Hessen Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Mecklenburg-Vorpommern  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Niedersachsen Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

NRW Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Rheinland-Pfalz  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Saarland  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Sachsen  

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Sachsen-Anhalt Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Schleswig-Holstein Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

 

Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.

 

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

Thüringen Erwerb für Jäger gem. WaffG ohne Voreintrag möglich.  

Schalldämpfer dürfen verwendet werden.*

* Gilt nur für Jagdwaffen mit Zentralfeuerzündung.

Zuständig für die Genehmigung ist die Waffenbehörde des jeweiligen Wohnsitzes. Die Praxis hat gezeigt, dass bei einem Umzug in ein Bundesland mit einem sachlichen Verbot von Schalldämpfern in der Regel eine bereits (in einem anderen Bundesland) erteilte Genehmigung nicht widerrufen wird.

Die Tabelle findet Ihr auch im Download. Ich versuche sie bei Änderungen jeweils zeitnah aktuell zu halten.

Pressemeldung der Polizei: Hitzacker – Waffenschrank entwendet

< Zitat >

Unbekannte Täter haben am 21.06.18, zwischen 02.55 und 10.00 Uhr, ein unverschlossenes Mehrparteienhaus in der Straße Am Kurpark betreten. Im Keller des Hauses brachen die Täter mehrere Kellerräume auf. Entwendet wurden u.a. ein Waffenschrank in dem sich auch zwei Jagdwaffen befanden. Es entstand ein Schaden von mehreren tausend Euro. Hinweise nimmt die Polizei Hitzacker, Tel.: 05862/378, entgegen.

< Zitat Ende >

Mit einem Einbruch muss jeder Rechnen. Wir sollten es Einbrechern aber nicht so einfach machen, dass sie einen Waffenschrank einfach mitnehmen können. Jeder Waffenbesitzer sollte mehr tun als der Gesetzgeber verlangt um seine Waffen vor dem Zugriff von unberechtigten zu schützen. Den Waffenschrank sicher im Mauerwerk zu verankern gehört dazu. Wenn der Schrank in der Ecke des Raumes steht kann man ihn vor dem festschrauben flächig mit Silikon bestreichen. Ist das Silikon erst einmal fest ist es fast unmöglich den Schrank zu entwenden.

Grenzüberschreitende Nachsuchen

Liebe Mitglieder,

mir wurde heute zugetragen, dass zwischen Frankreich und Deutschland ein Meilenstein in puncto Nachsuche genommen wurde. Der DJV berichtet in dem Artikel: Grenzüberschreitender Tierschutz, dass ein Abkommen zwischen Deutschland und Frankreich zur grenzüberschreitenden Nachsuche geschlossen wurde. Dieses Abkommen ist das erste seiner Art, dass die Bundesrepublik mit einem Nachbarland schließt.

Wir sollten das zum Anlass nehmen in den Revieren untereinander noch viel enger zusammen zu arbeiten. Eine gute Nachbarschaft ist ein wertvolles Gut, dass schlussendlich auch dem Tierwohl und der Jagd zu Gute kommt.

Waidmannsheil wünscht
Florian Schäfer