Mit dem Ende der Getreideernte und dem Start der herbstlichen Kirrsaison stellt sich für viele Reviere im Hegering Neuhaus (Elbe) erneut die Frage nach der zulässigen Kirrpraxis. Seit der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes von 2018 ist die Verwendung von Aufbruch oder Teilen von Schwarzwild beim Kirren ausdrücklich verboten. Diese Regelung ist in § 32 Abs. 3 der DVO-NJagdG festgeschrieben und dient primär der Seuchenprävention.
Rechtlicher Hintergrund des Verbots
Grundsätzlich dürfen zum Kirren nur geringe Mengen artgerechten Futters ausgebracht werden, wobei als artgerecht maximal 4 kg heimische Feld-, Baum- oder Waldfrüchte je Kirrstelle gelten. Ausdrücklich ausgenommen von der allgemeinen Erlaubnis, Wildkörperteile zu verwenden, sind Aufbrüche und Teile von Schwarzwild. Hintergrund ist die Gefahr der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP), da infiziertes Material über den Aufbruch direkt in den Bestand zurückgeführt werden könnte. Für das Kirren von Füchsen, Waschbären, Marderhunden und Minken dürfen dagegen Aufbrüche und Teile anderer, nicht seuchenverdächtiger Wildarten weiterhin verwendet werden.
Praktische Konsequenz für Reviere
Wer Schwarzwild erlegt, muss den Aufbruch fachgerecht entsorgen, etwa durch Vergraben oder über die vorgesehenen Sammelstellen, und darf ihn keinesfalls an bestehenden oder neuen Kirrstellen ausbringen. Diese Praxis wurde bereits vor der Gesetzesnovelle von Jägern in Niedersachsen dringend empfohlen, ist inzwischen aber verbindliches Recht.
Wildtiererfassung: Beteiligung noch deutlich unter dem Ziel
Parallel zur Kirrsaison läuft ein weiteres wichtiges Instrument der niedersächsischen Jagdpraxis: die Wildtiererfassung (WTE). In einem Erinnerungsschreiben vom 14. Juli 2026 an alle Jägerschaften und Hegeringleiter macht die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) den aktuellen Rückstand deutlich: Zu diesem Stichtag lag die landesweite Beteiligung erst bei 42,7 Prozent der Reviere, während aus 49 Jägerschaften noch über die Hälfte aller Bögen beziehungsweise Online-Eingaben fehlten. Angestrebt wird traditionell eine Beteiligung von mindestens 80 Prozent der Reviere.
Die LJN bat in diesem Schreiben ausdrücklich darum, die Abgabe der WTE-Bögen bis Ende Juli 2026 vorzunehmen. Dieser Termin ist inzwischen verstrichen, was die Dringlichkeit für noch säumige Reviere im Hegering nur unterstreicht. Wer die Eingabe online über das Portal wte-nds.de noch nicht abgeschlossen hat oder einen Papierbogen noch nicht beim Hegeringleiter abgegeben hat, sollte dies zeitnah nachholen. Da eingehende Papierbögen händisch in die Datenbank übertragen werden, kann die Online-Anzeige „Abgeschlossen“ bei bereits eingereichten Bögen auch mit gewisser Verzögerung erscheinen. Bei Rückfragen zur Eingabe steht laut LJN-Schreiben das zuständige Fachpersonal an der Tierärztlichen Hochschule Hannover zur Verfügung.
Eine hohe Beteiligungsquote sichert die Aussagekraft der Daten für das gesamte Bundesland und damit auch für die Hegeplanung im eigenen Revier. Niedersachsen zählt bei diesem Monitoring nach eigenen Angaben der LJN nach wie vor bundesweit zu den führenden Ländern, was sich nur mit einer möglichst vollständigen Beteiligung der Reviere fortsetzen lässt.

