Der WDR hat 2017 eine großartige Dokumentation mit herausragenden Bildern zum Thema Wolf gemacht. Derzeit ist die Sendung in der Mediathek von Arte zu sehen:
Familie Wolf – Gefährliche Nachbarn?
Leider nur bis zum 13. April 2019.
Der WDR hat 2017 eine großartige Dokumentation mit herausragenden Bildern zum Thema Wolf gemacht. Derzeit ist die Sendung in der Mediathek von Arte zu sehen:
Familie Wolf – Gefährliche Nachbarn?
Leider nur bis zum 13. April 2019.
Am 1. April beginnt das neue Jagdjahr. Es ist also höchste Zeit zu überprüfen ob der Jagdschein verlängert werden muss.
Ein gültiger Jahresjagdschein ist das Bedürfnis für den Besitz von Waffen und gleichzeitig die Berechtigung Langwaffenmunition zu besitzen. Ein fehlendes Bedürfnis kann zum Widerruf der WBK führen.
Wer den Antrag auf Verlängerung des Jagdscheines noch nicht gestellt hat, sollte dies unbedingt in den nächsten Tagen nachholen. Die Zuverlässigkeitsprüfung wird nur in wenigen Bundesländern automatisch angestoßen und so dauert es in Niedersachsen nach Antragstellung einige Wochen bis der Jagdschein verlängert wird.
Vor dem möglichen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) möchte das Land Niedersachsen die Schwarzwildbestände präventiv so weit absenken, dass die Ausbreitung der Krankheit möglichst unterbunden wird. Für den entstandenen Mehraufwand gewährt das Land finanzielle Unterstützung für Jagdausübungsberechtigten und Hundeführer.
Antragsberechtigt ist der Jagdausübungsberechtigte, also der Revierpächter. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen übernimmt die Antragsbearbeitung und Auszahlung des Geldes. Anders als bei anderen Subventionen ist kein Antrag vor Beginn der Maßnahme erforderlich. Die Möglichkeit, Aufwand geltend zu machen, gilt für alles erlegte oder gefundene Schwarzwild seit 1.4.2018.
Konkret werden die folgenden Maßnahmen gefördert:
Die Höhe der Entschädigung beträgt 50 Euro pro Stück Schwarzwild. Voraussetzung ist allerdings, dass die Strecke im jeweiligen Revier höher ist als im Durchschnitt der vergangenen drei Jagdjahre 2014/15, 2015/16 und 2016/17. Die Antragstellung ist vom 1. April bis 31. Mai für das vorangegangene Jagdjahr möglich.
Der Antrag ist an folgender Stelle einzureichen:
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Regionalstelle Uelzen
Wendlandstraße 10
29525 Uelzen
Zuständig ist:
Herr Erich Knüppel 05841-6320 Erich.Knueppel@lwk-niedersachsen.de
Herr Peter Lux 0581-94639-35 Peter.Lux@lwk-niedersachsen.de
Das Antragsformular steht im Download-Bereich
Für alle, die es genau wissen wollen hier die zum Antrag gehörende Verwaltungsvorschrift_ASP.
Der Wolf gehört in unsere Kulturlandschaft: Ja!
Der Wolf konnte in Deutschland wider angesiedelt werden: Prima!
Aus „der Wolf“ wird ganz schnell „die Wölfe“: Oops… Plural? Viele?
Genau wie Hunde werfen Wölfe zwei Mal pro Jahr. Ein Wurf besteht aus ein bis elf, in der Regel vier bis sechs Welpen. Die Mortalität ist allerdings hoch (ca. 50%), vor allem in den ersten zwei Lebensjahren. Die wichtigsten natürlichen Sterblichkeitsfaktoren sind Verletzungen durch Kämpfe mit rudelfremden Wölfen, Verkehrsunfälle und Verhungern (auf die internationale Wolfspolulation bezogen).
Ein Rudel besteht aus den Elterntieren, den Nachkommen des Vorjahres und den Welpen des aktuellen Jahres. Also aus etwa 11 Tieren. Laut DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, gab es im Monitoringzeitraum 2018/2019 Deutschlandweit 58 Rudel, 2 Paare und 4 terretoriale Einzeltiere. In 58 der 64 Territorien wurde Reproduktion bestätigt, mit insgesamt 212 Welpen.
Von diesen 212 Welpen stirbt die Hälfte. Es entstehen also 53 Paare, die wiederum je ca. 6 Welpen zu Welt bringen…
FDP und AFD haben diesen Zusammenhang beide erkannt und in den Drucksachen 19/594 und 19/584 konsequenzen gefordert.
Die FDP fordert:
Die AFD fordert:
Beide Anträge wurden in der gestrigen Sitzung des Bundestages abgelehnt (Siehe Drucksache 19/3034).
Obwohl sich die Forderungen der beiden Anträge ähneln lehnt die AFD den Antrag der FDP und umgekehrt auch die FDP den Antrag der AFD ab. Die anderen Parteien sind sich bei der Ablehnung beider Anträge einig.
Der Wolf kommt also vorerst weiterhin nicht ins Jagdrecht.
Versagt die Jägerschaft? Nimmt die Anzahl der Wildschweine überhand? Ist der Wildschaden nicht mehr zu stoppen?
Oder geht es, wie so oft, nur ums Geld und das möglicherweise zum Nachteil für uns alle?
Diese Fragen kamen mir in den Sinn, als ich den Artikel Wildschweine vertreiben: So geht’s mit der Feldspritze in der Agrarheute vom 19. Februar gelesen habe.
Die Firma Penergetic mit Sitz im schweizerischen Romanshorn hat ein Vergrämungsmittel mit dem Namen „Penergetic b Boden WV“ herausgebracht. Die Firma Penergetic vertreibt diverse Produkte für die Landwirtschaft, die alle auf Biostimulation beruhen. Das neue Produkt, das noch nicht auf der offiziellen Website beworben wird, ist ein Bodenhilfsstoff. Es besteht vor allem aus Bentonit und Sikron. Bentonit ist eine Mischung aus Tonmineralien die viel Wasser aufnehmen kann. Sikron ist ein Quarzmehl. Quarzmehle werden z. B. in der biologisch-dynamischen Landwirtschaft eingesetzt. Penergetic b Boden WV ist, wie Agrarheute es beschreibt, mit dem elektromagnetischen Signal „Mensch“ programmiert. Am Feldrand ausgebracht, soll das Produkt so Wildschweine vertreiben. Zur Ausbringung wird das Pulver gelöst und mit einer Feldspritze versprüht. Mit einem Einsatz von € 20,– kann man einen ca. 600m langen Feldrand schützen.
Ich möchte keine Vermutungen anstellen warum die Wildscheinpopulation trotz immer weiter steigenden Streckenzahlen steigt. Vergrämen ist für Jäger nichts neues. Nun wissen wir aber auch, dass Vergrämen nur sehr beschränkte Zeit wirkt und sich vor allem die Schweine sehr schnell an neue Gerüche gewöhnen. Ist eine (Geruchs-) Barriere erst überwunden spricht sich das bei den Rotten herum. So ist es auch nicht verwunderlich, dass es keinen ganzjährigen Schutz für das Maisfeld im Test gab.
Allerdings sehe ich noch ein ganz anderes Risiko. Wenn das neue Produkt auf größeren Flächen eingesetzt wird dann konditionieren wir die Wildschweine darauf, dass der Geruch „Mensch“ keine große Gefahr darstellt. In dem Moment ist nicht nur die Wirksamkeit des Mittels aufgehoben sondern auch die Scheu der Wildschweine sich Menschen zu nähern. Populationen, die an Rändern von Gemeinden und Städten leben würden dann mit noch weniger Scheu in die Gärten kommen um nach Nahrung zu suchen.
Punkt zwei auf der Contra-List ist: Wenn ein Landwirt großflächig vergrämt gehen die Schweine zum Nachbarn. Also muss auch der vergrämen (oder Wildschadenforderungen an die Jägerschaft stellen). Das ist natürlich im Sinn des Herstellers – aber es hilft nicht beim Erhalt eines gesunden Ökosystems. Neben den Schweinen werden mit Sicherheit auch andere, nützliche Tiere aus den Feldern fern gehalten. Das könnte zu noch mehr Einsatz von Chemie und Bodenhilfsstoffen führen.
Was im ersten Moment gut klingt muss also hinterfragt werden!
Der DJV hat den Jahresbericht 2017 des Wildtier-Informationssystems der Länder Deutschlands veröffentlicht.
Der Bericht steht hier zum download.
Im Fokus stehen neben dem Niederwild auch invasive Arten wie Waschbär und Marderhund sowie verschiedene Wildgänse. Derzeit werden 17 Tierarten von den deutschen Jägern für diesen Bericht erfasst und überwacht.
An dieser Stelle danken wir allen Revierinhabern und Jägern, die sich an der Erhebung der Daten beteiligen und den Bericht damit ermöglichen.
Gestern am frühen Abend haben ich den Referentenentwurf zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften bekommen, konnte ihn vor dem Vollmondansitz aber nur kurz überfliegen ohne parallel das Waffengesetz zur Hand zu haben.
Hier also nur stichwortartig mein erster Eindruck:
Zu dem Status des Dokuments kann ich nichts sagen. Ich weiß nicht, ob es ein früher Entwurf ist oder ob er so in die Abstimmung gehen soll.
— Nachtrag am 23.01.2019:
Ich habe mir das Dokument jetzt noch einmal etwas näher angeschaut. Wenn sich Menschen mit einer Materie auseinandersetzen von der Sie keine Ahnung haben dann findet man seltsame Dinge. Ein schönes Beispiel ist der Begriff „Magazingehäuse“. Es ist bezüglich der Kapazität als entscheidendes Teil definiert. Das bedeutet, dass die übliche Begrenzung der Kapazität von Magazinen auch verboten ist.
Punkt 1 (oben) ist die Erweiterung der Liste der wesentlichen Waffenteile. Auch der Verschlussträger soll künftig als wesentliches Waffenteil gelten. Es kommt aber noch besser. All diese Teile sollen nachträglich gekennzeichnet werden müssen. Auch bei bestehenden Waffen müssen diese Teile also nachträglich mit der Waffennummer gekennzeichnet werden. Ich frage mich, wie das technisch möglich sein soll und wer das bezahlen wird?
Ganz interessant ist auch die geplante Änderung des §25 Abs.1 Nr. 1. Im Entwurf heißt es da: „…Vorschriften zu erlassen über eine besondere Kennzeichnung bestimmter Waffen- und Munitionsarten sowie über die Art, Form und Aufbringung dieser Kennzeichnung…“ – Hier muss man sich mal den möglichen Umfang auf der Zunge zergehen lassen. Es wird hier die Ermächtigung definiert zusätzliche Kennzeichnungspflichten per Verordnung zu definieren. Wenn z.B. Geschosse und Hülsen kennzeichnungspflichtig werden dann möchte ich gar nicht daran denken wie das die Munitionspreise explorieren lässt.
Das Landeskommando NRW der Streitkräftebasis der Bundeswehr veranstaltet zum 33. Mal das Internationale Militärschießen in Hesborn im Hochsauerland. Das Spektakel findet vom 24. Mai bis 26. Mai 2019 statt.
Neben aktiven Soldaten sowie Reservisten der Bundeswehr und ausländischen Armeen nehmen Behördenteams (Polizei, Justiz, Zoll etc.) und zivile Teams teil.
Es wird das Gewehr G36, die Pistole P8 und das MG3 geschossen. Das Maschinengewehrschießen ist im vergangenen Jahr leider ausgefallen. Wie es in 2019 sein wird kann ich noch nicht sagen. Mannschaften bestehen jeweils aus 4 Personen (Mindestalter 18 Jahre).
Folgendes Programm ist geplant:
Am Freitag ist Anreisetag und Registrierung. Die Bundeswehr stellt neben den Wettkampfwaffen auch andere Waffen aus mit denen man sich vertraut machen kann. Anschließend ist ein feierlicher Umzug mit Kranzniederlegung und am Abend ein Gemeinschaftsabend geplant.
Für Teilnehmende an der Veranstaltung stehen unentgeltliche Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung.
Am Samstag ist der eigentliche Wettkampf. Bundeswehr und THW werden parallel eine Ausstellung präsentieren.
Am Sonntag findet dann, nach einem gemeinsamen Frühstück, die Siegerehrung statt.
Ich würde mich freuen, wenn wir mindestens eine Mannschaft aufstellen können.
Wer Interesse hat meldet sich bitte beim Schießobmann der bei mir.
Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat der Innenausschuss gestern einen Antrag der FDP-Fraktion zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie vom 26.09.2018 abgelehnt (wir berichteten).
In dem Antrag, für die neben der FDP- auch die AfD-Fraktion stimmte, wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah einen Entwurf zum Umsetzungsgesetz zu der EU-Feuerwaffenrichtlinie vorzulegen. Dabei solle die Regierung „die Umsetzungsspielräume zugunsten von Sportschützen“ nutzen und keine zusätzlichen Belastungen für Besitzer legaler Waffen und Waffensammler schaffen.
Die Fraktionen begründeten ihre Ablehnung wie folgt:
Interessant ist doch, dass sich der Innenausschuss gerade gestern mit diesem Antrag beschäftigt hat, wo doch gleichzeitig der Referentenentwurf vorgelegt wurde.
Zeigen die Argumente einmal mehr, dass unsere Regierung Angst vor legalen Waffenbesitzern hat? Dafür gibt es doch gar keinen Grund, schließlich stimmen wir nicht nur regelmäßig einer Zuverlässigkeitsprüfung zu sondern bezahlen diese auch noch. Der Staat kann sich unserer Loyalität gegenüber dem Grundgesetz und anderen Gesetzen also sicher sein. Logische Konsequenz müsste es sein uns legale Waffenbesitzer als Bürger 1. Klasse zu behandeln und nicht wie potentielle Verbrecher.
Die Terroranschläge von Paris mit 130 Toten und rund 700 Verletzten haben den Grundstein für die Verschärfung des Waffenrechts in der EU und im übrigen Schengen-Bereich gelegt. Der Terroranschlag war am 13. November 2015. Schon am 14. Juni 2016 wurde von Politikern auf EU Ebene verkündet, dass man einen Durchbruch in der Waffengesetzgebung erreicht hat. In gerade einmal 200 Tagen hat es die EU geschafft ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren durchzuführen. Von der Initiative zum Gesetzt über die erste und zweite Lesung, das Verfahren im Vermittlungsausschuss und schließlich die dritte Lesung plant die EU für gewöhnlich ein gutes Jahr ein.
Die Schweiz ist zwar kein EU Mitgliedsstaat aber als Mitglied des Schengen-Raumes ist sie verpflichtet dieses Gesetz bis Ende Mai 2019 umzusetzen.
Gegen dieses Gesetzt wird jetzt eine Volksabstimmung angestrebt. Luca Filippini (50), Präsident des Schweizer Schützenverbandes und Werner Salzmann (56), SVP-Nationalrat sind Initiatoren dieses Referendums. Auch wenn die erforderlichen 50.000 Unterschriften schon zusammen sind betont Herr Filippini, „Wir werden bis zuletzt um jede Unterschrift kämpfen“. Im Kernpunkt betonen die Initiatoren, dass ein Verbot und weitere Einschränkungen des Waffenrechts nichts nichts gegen den Terror nutzt. Das Referendumskomitee, das 14 Verbände vertritt, sieht mit der vom Parlament verabschiedeten Vorlage die Freiheit und die Souveränität der Schweiz und aller ihrer legalen Waffenbesitzer bedroht.
Die Entrüstung unter den Schützen, Waffenbesitzern und Sammlern über das Gesetz ist sehr groß. In einer nicht repräsentativen Umfrage lehnen mehr als 80% der befragten das Gesetzt ab und sehen es als „Bedrohung der Souveränität der Schweiz“. Nur 14% der Befragten glauben, dass das Gesetz zu mehr Sicherheit führt. Mit rund 3 Millionen legalen Waffen ist statistisch gesehen jeder dritte Schweizer ein Waffenbesitzer.
Die Abstimmung wird im Mai stattfinden. Sollten sich die Schweizer gegen die Umsetzung des Gesetzes aussprechen könnte die EU mit dem Ausschluss aus dem Schengen-Raum drohen. Werner Salzmann betont: „Wie viele legal erworbene Waffen wurden bei islamistischen Terroranschlägen, mit denen die EU die Richtlinien begründet, benutzt? Keine einzige“. Er sagt aber auch: „Ich will nicht austreten“. Brüssel werde die Schweiz nicht ausschließen, „das würde die Terrorbekämpfung behindern“.
Wir EU Bürger haben solche Möglichkeiten leider nicht und müssen auf unsere Regierung vertrauen.