Was sind eigentlich Trophäen? Sinnloser Schmuck oder wichtiger Indikator?

Was sind Trophäen?

Typische Jagdtrophäen sind Geweihe, Hörner, Haare und Zähne von Säugetieren. Beispiele sind die Waffen (das Gewaff) des Keilers oder die Grandeln des Rothirsches. Auch Krallen und Felle gehören zu den Jagdtrophäen. Beim Flugwild werden Federn als Trophäen getragen. Z.B. die Schwanzfedern des Fasans.

Hegeschau

Auf der jährlichen Hegeschau der Hegeringe, die zum Ende des Jagdjahres (im März) stattfindet, werden die Trophäen des vergangenen Jahres ausgestellt. Der Jäger hat die Pflicht alle Trophäenträger (Geweih- und Hornträger) vorzulegen. Die Trophäen werden nach Altersklassen, Ausbildung und Geschlecht bewertet und mit den amtlichen Abschussplänen verglichen.

Trophäen sind wichtig und interessant

Trophäen sind ein wichtiger Indikator über die Situation des Wildes und zwar sowohl über die erfolgten Abschüsse als auch über das im Jagdgebiet vorkommende Wild. Art und Stärke der Trophäen geben direkte Auskunft über Gesundheitszustand, Erbinformation und z.B. Äsung des Wildes.

Lebendbeschau

Schon beim lebenden Stück Wild beurteilt der Jäger anhand des Bewegungsmusters, des Habitus und der Trophäe den Gesundheitszustand des Wildes und selektiert so für den Abschuss. Die Erhaltung eines gesunden Wildbestandes ist gesetzliche und ethische Pflicht des Jägers. Durch die Erlegung schwacher oder gar kranker Tiere verhindert der Jäger aktiv und entscheidend die Ausbreitung von Krankheiten bei Tier und Mensch. Krankheiten wie z.B. Tollwut, Tularämie, Tuberkulose können vom Tier auf den Menschen übertragen werden.

Trophäensammlung

Über Jahre gesammelte und dokumentierte Trophäen geben einen guten Überblick über die Gesundheit und Entwicklung des Wildes und der Natur im Wirkungsbereich des Jägers.

Wichtige Änderungen im niedersächsischen Jagdrecht

Das Land Niedersachsen hat auf seiner Internetseite die jüngsten Änderungen an der Verordnung zur Durchführung des niedersächsischen Jagdgesetzes veröffentlicht. Den originalen Wortlaut finden Sie hier: Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt 2019. Diese Verordnung ist bereits seit dem 28. September 2019 in Kraft.

Ich fasse die Änderungen einmal zusammen:

  • Entgegen der Regelung in §19 BJagdG darf in Niedersachsen Schwarzwild mit Büchsenpatronen mit einem Kaliber ab 5,6mm und einer mindest Geschossenergie (E0) von 400 Joule durch Kopfschuss erlegt werden. Diese Forderungen erfüllt z.B. die .22 WMR Patrone, die nur etwas größer ist als die .22 lfb. .22 Hornet und größer sind natürlich ebenfalls ausreichend. Die Nutzung des Kleinkalibers ist allerdings nur bei der Fallenjagd auf Schwarzwild erlaubt.
  • Es ist jetzt erlaubt vom Auto oder einem Anhänger aus zu schießen wenn eine Ansitzeinrichtung auf der Ladefläche eines Kfz oder angekoppelten Anhängers montiert ist und sie das Fahrerhaus um mindestens 0,5m überragt. Das Fahrzeug muss während der Jagdausübung stehen und das Fahrerhaus darf nicht besetzt sein. Es wird nicht spezifiziert an welcher Stelle (Geländer, Sitz etc.) die Ansitzeinrichtung das Fahrzeug um 0,5m überragen muss.
  • In ASP gefährdeten Gebieten (definiert nach §14 Schweinepest-Verordnung) dürfen:
    a) Frischlinge ab sofort mit Schrot erlegt werden. Die Schussdistanz darf maximal 30m betragen und der Durchmesser der Schrote muss mindestens 3mm betragen. Ein Kaliber ist nicht definiert.
    b) künstliche Lichtquellen verwendet werden um Schwarzwild beim Schuss zu beleuchten. Sogenannte taktische Lichter, also Lampen die an der Waffe moniertet sind bleiben verboten. Die Regelungen des Waffengesetzest werden in dieser Verordnung nicht berührt!
    c) Schwarzwild darf an Fütterungen auch in einem Abstand von weniger als 200m erlegt werden.
    Die Regelungen a) – c) gelten nur in ASP gefährdeten Gebieten!
  • Außerdem wird die Jagdzeit des Dachses verlängert. Dachse dürfen jetzt vom 1. August bis 31. Januar bejagt werden. Jungdachse haben künftig keine Schonzeit mehr.
  • Schwarzwild ist jetzt so lange in der Setzzeit wie die Frischlinge Streifen tragen. Abweichend von dieser Regelung dürfen Bachen auch in der Setzzeit erlegt werden wenn sie in ASP gefährdeten Gebieten (definiert nach §14 Schweinepest-Verordnung) erlegt werden.

Die aktuelle Ausgabe der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (DVO-NJagdG) finden Sie hier.

Rätselhafte Hundekrankheit – erster Fall in Schleswig-Holstein

Bad Oldesloe – Bei einem verstorbenen Hund aus Bad Oldesloe wurden nach einem Bericht der „Lübecker Nachrichten“ unter anderem das Bakterium Providencia alcalifaciens gefunden. Diese Bakterien haben mutmaßlich auch die Erkrankung vieler Hunde in Norwegen ausgelöst. In Skandinavien leiden vermutlich mindestens 200 Tiere unter einer mysteriösen Krankheit. Mehr als 25 Hunde sind nach aktuellen Angaben bereits an der Infektion verstorben.

Zahl der Jäger auf Rekordhoch

Das deutsche Online-Portal für Statistik, die Firma Statista GmbH, veröffentlichte gestern, am 12. 9. 2019, die aktuelle Statistik zur Zahl der beantragten Jahresjagdscheine:


Quelle: Statista

Laut Angaben des Deutschen Jagdverbands gab es im vergangenen Jagdjahr 2017/18 hierzulande rund 384.430 Jagdscheininhaber – so viele wie noch nie. In den vergangenen zehn Jahren sind rund 35.000 neue Jäger hinzugekommen, wie die Statista-Grafik zeigt. Die Kosten für einen Jahresjagdschein variieren je nach Bundesland und schwanken von 45 Euro bei uns in Niedersachsen bis zu 109,70 Euro in Hamburg.

Umfassende Unterstützung der Europaabgeordneten für die interfraktionellen Arbeitsgruppe „Biodiversität, Jagd, Landschaft“

Brüssel, den 12. September 2019 – Am 10. September haben 50 Abgeordnete des Europäischen Parlaments von sieben verschiedenen Fraktionen zugesagt, die Wiedereinführung der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Biodiversität, Jagd, Landschaft“ zu unterstützen. Seit ihrer ersten Gründung im Jahr 1985 hat diese interfraktionellen Arbeitsgruppe als wichtigste Plattform für Interessengruppen im Europäischen Parlament gedient. Sie ermöglicht eine offene, politikübergreifende Zusammenarbeit und Diskussionsmöglichkeit zwischen Entscheidungsträgern, Zivilgesellschaft und Experten.

Auf der, von der Europäischen Föderation für Jagd und Naturschutz (European Federation for Hunting and Conservation – FACE) und der Europäischen Grundbesitzervereinigung (European Landowners’ Organization – ELO) organisierten Veranstaltung „Dialog über die Zukunft des ländlichen Raums in Europa“ wurde die Grundlegende Rolle der ländlichen Akteure und die sozioökonomische Bedeutung der ländlichen Aktivitäten bestätigt. Der frühere Präsident der Arbeitsgruppe, Karl-Heinz Florenz, eröffnete die Veranstaltung und begrüßte die Europaabgeordneten und die Vertreter aller großen europäischen Jagdverbände und Grundbesitzerverbände. Er betonte die Bedeutung der Fortführung der Arbeitsgruppe und die historisch bedeutenden Beiträge zur politischen Tagesordnung während der vorangegangenen Wahlperiode.

Torbjörn Larsson, Präsident von FACE, erklärte: „Europa steht vor vielen Herausforderungen in Bezug auf die Artenvielfalt, nachhaltige Landnutzung und Wildtierbewirtschaftung sowie Klimawandel. Jäger und ländliche Akteure sind Schlüsselfiguren für die Umsetzung einer erfolgreichen Umweltpolitik. Wir brauchen eine Plattform, um Sondermaßnahmen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und zur Sicherung einer lebendigen Landschaft erörtern „.

Alain Scriban, Sonderberater von ELO, erklärte: „Wir müssen zum Aufbau- und Erhalt einer ehrgeizige Agenda für Biodiversität und ländliche Entwicklung beitragen. In diesem Zusammenhang wird die Arbeitsgruppe ‚Biodiversität, Jagd, Landschaft‘ einen fruchtbaren Dialog zwischen allen verantwortlichen Partnern ermöglichen. Die Gruppe war und ist eine unschätzbare Plattform, die auf EU-Ebene einzigartig ist. Sie nimmt dringende multifaktorielle Fragen und Antworten in Bezug auf Artenvielfalt, Landwirtschaft, Umwelt, Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und
Klimawandel in einer ganzheitlichen und konkreten Sichtweise vorweg“.


Diese 50 Abgeordneten des Europäischen Parlaments stellen knapp 7% der insgesamt 751 Abgeordneten dar. Tatsächlich ist das im Europäischen Parlament eine große Zustimmung.

Borkenkäfer: Erkennen, Melden und Bekämpfen

Die Bekämpfung von Borkenkäfern stellt derzeit eine besondere Herausforderung für die deutsche Forstwirtschaft dar. Auch in 2019 werden wieder erhebliche Schäden durch den Borkenkäfer erwartet.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit der Nordwestdeutschen Forstlichen Versuchsanstalt die App „WaldKat mobile“ entwickelt. Mit der App können Schäden im niedersächsischen Privatwald aufgenommen und gemeldet werden. Die von der App gewonnenen Daten werden zunächst an die WaldKat web Plattform der Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschickt. Auf diese Plattform haben nur die forstlichen Kammermitarbeiter Zugriff. Erst nach Bestätigung der Meldungen werden die Daten in das Waldschutz-Meldeportal eingestellt. Die App richtet sich in erster Linie an forstlichen Dienststellen der Landwirtschaftskammer und deren Mitarbeiter.

Beste Bedingungen für den Käfer

Im vergangenen Jahr hatten die Schädlinge so gute Bedingungen, dass es drei statt der üblichen zwei Fortpflanzungszyklen gab. Der Aufbau strukturierter, vielfältiger und stabiler Mischbestände in der Waldwirtschaft kann die Ausbreitung des Schädlings zwar mindern, die Realität sieht aber meist anders aus. Große Kulturen, ausschließlich mit Nadelhölzern fördern die Ausbreitung des Käfers. Der Aufwand bruttaugliches Material schnell aus dem Wald zu bringen bzw. es so zu behandeln, dass es seine Brutraumeigenschaft verliert, zum Beispiel durch die Entrindung von Baumstämmen, ist zeitaufwändig und somit teuer. In den Wäldern bleibt Sturmholz oft (zu mindestens teilweise) liegen weil es unwirtschaftlich ist es zu verarbeiten. Zusammen mit der warmen und trockenen Witterung sind das beste Bedingungen für Holz- und Rindenbrütende Käferarten.

Derzeitige Bekämpfung in Deutschland

In Deutschland sind derzeit 26 Insektizide in der Forstwirtschaft zugelassen. Sie basieren hauptsächlich auf Cyhalothrinen, Tebufenozid und dem Bacillus thuringensis aizawai. Die meisten Zulassungen laufen dieses oder nächstes Jahr aus (siehe www.bvl.bund.de/psmstatistiken). Insektizide mit Pyrethroidwirkstoffen (Cypermethrin, alpha-Cypermethrin und lambda-Cyhalothrin) sowie Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Pirimicarb sind Breitbandinsektizide. Sie sind Fraßgifte und wirken nicht selektiv. Pyrethroide haben eine sehr hohe Toxizität gegenüber Gewässerorganismen (z. B. Algen, Fische und Fischnährtiere). Breitbandinsektizide mit den Wirkstoffen alpha-Cypermethrin oder Cypermethrin wurden grundsätzlich als bienengefährlich und als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft. Das Bacillus thuringensis aizawai wird als weniger schädlich für den Naturhaushalt eingestuft.

Aus Sicht des Jägers

ist der Einsatz von „nicht Selektiven“ Insektiziden grundsätzlich schon umstritten, wenn sie dabei dann noch hoch giftigen sind ist ihr Einsatz nicht sinnvoll und gefährlich. Jedes nicht selektive Insektizid wirkt auch auf nützliche Arten und indirekt auch auf Säugetiere und den Menschen. Auch wenn man beim Spritzen aus der Luft Abstand von Gewässern halten muss kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass Gewässerorganismen geschädigt werden.

Vor ein paar Wochen hatte ich das Vergnügen mit ein paar richtig verrückten DDR-Agrarflieger Veteranen zusammen zu sitzen. Diese Begeisterung für die Flugzeuge, das Fliegen und das Spritzen. Einfach unglaublich! Einer dieser tollkühnen Piloten erzählte beiläufig, dass er auf einer Versuchsfläche ein neues Mittel versprüht hat. Es soll gegen Borkenkäfer helfen und aus Pflanzenextrakten hergestellt sein. Erst im Nachhinein hat sich diese Information in meinen „grauen Zellen“ festgesetzt und ich habe angefangen zu recherchieren.

Es gibt etwas Neues

Das Mittel heißt DEON gegen Borkenkäfer. Eigentlich wurde es für den Gartenbau entwickelt. Das Mittel beeinflusst die Wirkung enzymatischer Prozesse auf dem Chitinpanzer von Borkenkäfern. Der Chitinpanzer des Käfers wird auf diese Weise irreversibel geschädigt. DEON regt die natürliche Bildung von Alkaloiden in Blüten und Blättern einer Pflanze an und stärkt damit das Immunsystem gegen Schädlinge, Schimmelpilze und Pilze. Es wirkt also nicht nur direkt gegen die Käfer, sondern gibt den Pflanzen auch Hilfe zur Selbsthilfe. Das Mittel kann nicht nur im Frühjahr eingesetzt werden. Auch der Einsatz im Herbst hat sich bewährt, da es über die Schädigung des Chitinpanzers zu einem erhöhten Wintersterben kommt. Eine weitere Bekämpfung erfolgt dann Anfang Mai des nächsten Jahres. Die adulten Formen nehmen den Wirkstoff mit in die Rammel-Kammern. So wird der Nachwuchs schon vor dem Ausfliegen geschädigt. Versuche in Gewächshäusern haben gezeigt, dass die Sterblichkeitsrate bei bestäubenden Insekten nicht steigt.

Da es sich um einen Pflanzenextrakt handelt, der aus 100% natürlichen und biologischen Bestandteilen besteht, ist DEON nicht kennzeichnungspflichtig nach Gefahrstoff- und CLP-Verordnung und zu 100 % biologisch abbaubar.

Vielleicht kann auch die Feuerwehr helfen?

Bei einer Verdünnung von 1:5000 mit Wasser im direkten Einsatz kann ich mir vorstellen, dass die Feuerwehr mit ihrer Werfer-Technik helfen kann.

Wer Interesse an weiterführenden Informationen hat kann sich gern bei mir melden. Ich versuche gerade einen direkten Kontakt zum Hersteller und zum deutschen Vertrieb aufzubauen.

Der Wolf: Jäger zeigen Politik und Umweltverbänden den Stinkefinger

Im 21. Jahrhundert hat der Wolf in Deutschland schon eine interessante Geschichte durchlebt. Schon 1996 tauchte der erste Wolf auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz in der Muskauer Heide auf. Damals nahm die Öffentlichkeit kaum Notiz und der Entdecker musste sich vorwerfen lassen wohl doch nur einen großen Hund gesehen zu haben. Am 25. Januar 2000 berichtete dann die Berliner Zeitung von Trittsiegeln (wörtlich Pfotenabdrücken) im Schnee. Diese wurden am Uferschilf des Wotzensee in Brandenburg gefunden. Zu dem Zeitpunkt hatte das Wolfspaar in der Oberlausitz schon die ersten Welpen gezeugt. Im allgemeinen gilt das Jahr 2000 offiziell als Jahr der Rückkehr der Wölfe in Deutschland.

Jahrhunderte lang als Bestie verteufelt und vor inzwischen mehr als 130 Jahren in Deutschland ausgerottet. Nun war der Wolf zurück. Das wurde allerorts gefeiert. In Berlin und Brandenburg überschlugen sich die Zeitungen förmlich. Hit Herzchen und süßen Tierfotos wurde der Wolf „begrüßt“ und seine Rückkehr gefeiert. Die Erinnerungen an Märchen mit dem bösen und gefräßigen Wolf waren vergessen.

Ich kann mich noch sehr gut an eine Diskussion am Hubertustag im Jahr 2000 erinnern. Mit einem Förster aus einem Forstamt in Sachsen haben wir zu dritt über den Wolf philosophiert. Ausrottung, Rückkehr, Reproduktionszahlen, die Stellung der Naturschutzverbände bzw. der selbsternannten Wolfsschützer und -experten. Mein Fazit war damals: „Die Lage wird kippen. Wenn die Jäger schlau sind dann halten sie sich zurück und zeigen den „grünen“ bei Zeiten den Stinkefinger“.

Nun, die Lage ist gekippt. Der Wolf ist, genauso wie Eisbär Knut, ein Raubtier und kein Kuscheltier. Noch 2012 hat „Die Welt“ in diesem Artikel beschrieben, dass vom Wolf „nur in seltenen Fällen eine Gefahr für Schafe, Ziegen und andere Nutztiere ausgeht“. Schließlich besteht die Nahrung zu fast 97% aus Wild und nur zu einem Prozent aus Nutztieren. In weitläufigen Naturwäldern ist das sicher auch so. Inzwischen hat der Wolf gelernt, dass Schafe lecker sind und sich, anders als Wildschweine, nicht wehren.

Der Leitwolf GW717m ist wohl jedem, der sich mit Wölfen beschäftigt, ein Begriff. Plötzlich ruft selbst der NABU nach dem „bösen Jäger“. Die Probleme mit dem Wolf sollen mit der Büchse ausgeräumt werden. Dabei sind diese Probleme vermutlich „hausgemacht“. GW717m ist auf einem Truppenübungsplatz aufgewachsen. Er wurde vermutlich von Soldaten und Naturschützern gefüttert und 1000fach fotografiert. Er ist somit an Menschen gewöhnt und kann einschätzen, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht.

Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies (SPD) möchte die rechtlichen Weichen jetzt so stellen, dass der Abschuss von Wölfen einfacher wird. Seiner Aussage nach ist es kaum möglich einen bestimmten Wolf zu identifizieren. Lies sagt: Man muss darüber nachdenken, die Erlaubnis zum Abschuss ohne individuelle Zuordnung zu ermöglichen. „Es geht nicht darum, das ganze Rudel auf einmal zu entnehmen, sondern einzelne Tiere, um danach zu sehen, ob sich die Situation damit verbessert“. Das klingt für mich so als würde er sagen: „Liebe Jägerin, lieber Jäger, du siehst ein Stück Rotwild – schieß es tot und schau dann einmal ob es Tier, Kalb oder Hirsch war“. So ein Nonsens! Aus Mecklenburg-Vorpommern klingt es ähnlich. Dort würde man am liebsten so vorgehen: Steht ein Rudel unter Verdacht vermehrt Nutztiere zu reißen möchte man so lange Wölfe aus diesem Rudel erlegen lassen bis keine Schafe mehr sterben.

Der Leitwolf GW717m ist schlau, die Niedersächsischen Jäger sind es offenbar auch und die Natur hilft ein bisschen. Mal ist es zu nass und dann wieder zu trocken um Fährten richtig lesen zu können. Fakt ist: Seit drei Monaten ist der Abschuss genehmigt und der Wolf lebt noch. Die Wolf-Schützer, die durch Wald und Wiesen laufen um den Wolf vor den Jägern zu vertreiben vergessen bei all ihrem Eifer, dass sie gerade jetzt im Frühjahr mit ihrer Anwesenheit viel Schaden unter den Wildtieren anrichten weil sie die Aufzucht des Nachwuchses stören.

Unter einigen Jägern geht Angst um. Angst um das eigene Leben, um die Familie und das Eigentum. Es werden Hochsitze angesägt und Drohungen ausgesprochen. Die Fronten zwischen den Jägern, die helfen wollen und den Wolf-Schützern sind verhärtet. Viele Jäger wollen GW717m aber gar nicht erlegen. Sie wollen ein Zeichen setzen und aufzeigen, dass die Jagd so viel mehr ist als mit einer Waffe durch den Wald zu rennen.

Unser Minister Olaf Lies (SPD) sagte gegenüber dem NDR: „Wir brauchen eine Grundlage dafür, dass uns die Revierinhaber, die Jagdpächter, die Jäger vor Ort als Partner zur Verfügung stehen“. Sein Ministerium will deshalb prüfen, „inwieweit wir rechtliche Möglichkeiten haben, die Jäger in diese Rolle zu versetzen“. Im Klartext bedeutet das: Die (Landes-) Regierung möchte uns Jäger zum Handeln verpflichten!

Es kommt genau so wie befürchtet. Obwohl Rotkäppchen und die Großmutter noch wohl auf sind muss der Wolf weg. Als ausführendes Organ sollen die Jägerinnen und Jäger verpflichtet werden. Wir sind ehrenamtliche Naturschützer und keine Handlanger falscher Politik! Wir opfern einen wesentlichen Teil unserer Freizeit und viel Geld dafür, dass es den wildlebenden Tieren (egal ob sie jagdbar sind oder nicht) gut geht. Dabei kümmern wir uns auch um Flora und Fauna. Wir sind keine schießwütigen Genossen, die das Blut der armen Kreaturen sehen wollen.

Liebe Politiker und liebe Wolf-Schützer. Ihr habt den Wolf in Deutschland haben wollen. Jetzt wird er euch überdrüssig und ihr ruft uns zur Hilfe? Nein! Seht zu wie ihr damit klar kommt. Solange ihr uns nicht etwas positiver seht oder uns wenigstens zuhört sind nur wenige von uns bereit zur Büchse zu greifen!

Schalldämpfer auf Jagdwaffen – Aktuelle Tabelle

Da es einige Änderungen im Bezug auf die Genehmigung und Nutzung von Schalldämpfern auf Jagdwaffen gegeben hat möchte ich an dieser Stelle noch einmal zusammenfassen.

Zuständig für die Genehmigung ist die Waffenbehörde des jeweiligen Wohnsitzes. Die Praxis hat gezeigt, dass bei einem Umzug in ein Bundesland mit einem sachlichen Verbot von Schalldämpfern in der Regel eine bereits (in einem anderen Bundesland) erteilte Genehmigung nicht widerrufen wird.

Diese Tabelle findet Ihr auch im Download. Ich versuche sie bei Änderungen jeweils zeitnah aktuell zu halten.

Stand: Ende Februar 2019

In den einzelnen Bundesländern ist:

Bundesland Erwerb Jagdliche Nutzung
Baden-Württemberg Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Bayern Sachliches Verbot.

Es gibt eine Ausnahmeregelung

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden. Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Berlin Sachliches Verbot. Nutzung verboten.
Brandenburg Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt. in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Bremen Sachliches Verbot. Nutzung verboten.
Hamburg Sachliches Verbot. Nutzung verboten.
Hessen Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt. in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Mecklenburg-Vorpommern Erlaubnis zum SD-Erwerb wird derzeit nicht erteilt. Dämpfung von mehr als 20dB muss nachgewiesen werden. Voreintrag erforderlich. in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Niedersachsen Sachliches Verbot. Es gibt eine Ausnahmeregelung in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
NRW Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt. in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Rheinland-Pfalz Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Saarland Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Sachsen Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Sachsen-Anhalt Sachliches Verbot. Nutzung verboten.
Schleswig-Holstein Erlaubnis zum SD-Erwerb wird erteilt.

Nur für Waffen mit schalenwildtauglichem Kaliber.

Voreintrag erforderlich.

in WBK eingetragene SD dürfen verwendet werden.
Thüringen Sachliches Verbot. Nutzung verboten.

Der Wolf: Die Geister, die ich rief…

Der Wolf gehört in unsere Kulturlandschaft: Ja!
Der Wolf konnte in Deutschland wider angesiedelt werden: Prima!
Aus „der Wolf“ wird ganz schnell „die Wölfe“: Oops… Plural? Viele?

Genau wie Hunde werfen Wölfe zwei Mal pro Jahr. Ein Wurf besteht aus ein bis elf, in der Regel vier bis sechs Welpen. Die Mortalität ist allerdings hoch (ca. 50%), vor allem in den ersten zwei Lebensjahren. Die wichtigsten natürlichen Sterblichkeitsfaktoren sind Verletzungen durch Kämpfe mit rudelfremden Wölfen, Verkehrsunfälle und Verhungern (auf die internationale Wolfspolulation bezogen).

Ein Rudel besteht aus den Elterntieren, den Nachkommen des Vorjahres und den Welpen des aktuellen Jahres. Also aus etwa 11 Tieren. Laut DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, gab es im Monitoringzeitraum 2018/2019 Deutschlandweit 58 Rudel, 2 Paare und 4 terretoriale Einzeltiere. In 58 der 64 Territorien wurde Reproduktion bestätigt, mit insgesamt 212 Welpen.

Von diesen 212 Welpen stirbt die Hälfte. Es entstehen also 53 Paare, die wiederum je ca. 6 Welpen zu Welt bringen…

FDP und AFD haben diesen Zusammenhang beide erkannt und in den Drucksachen 19/594 und 19/584 konsequenzen gefordert.

Die FDP fordert:

  1. einen Gesetzesentwurf vorzulegen, in dem der Wolf als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wird;
  2. sich auf europäischer Ebene für die Aufnahme des Wolfes in Anhang V der FFHRichtlinie einzusetzen, damit der Wolf in die Verordnung über die Jagdzeiten entsprechend aufgenommen werden kann;
  3. einheitliche Standards für ein bundesweites Wolfsmanagement und Wolfsmonitoring zu schaffen;
  4. zusätzliche finanzielle Mittel für die Schadensprävention und Wolfsgeschädigte bereitzustellen.

Die AFD fordert:

  1. Ein Projekt zur Neufestlegung des Status der in Deutschland lebenden Wölfe und Wolfsmischlinge zu initiieren. Es soll untersucht werden, ob die Tiere der Unterart Canis Lupus Lupus angehören oder anderen Unterarten bzw. Mischlingen, die keinen Schutzstatus haben;
  2. den Erhaltungszustand der Tierart Wolf darzulegen und eine Aktualisierung der Habitatanalyse für Deutschland vorzunehmen, wie es die Umweltministerkonferenz im November 2017 forderte;
  3. bis zur Feststellung einer eindeutigen Zuordnung zu der Unterart (bzw. Rasse)sollen Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren und Menschen ergriffen werden
    • Man denkt an konsequentere Umsetzung bestehender Gesetze, Schaffung zusätzlicher gesetzlicher Grundlagen im Naturschutz und im Jagdrecht und man möchte eine Obergrenze der Population festlegen, wie vom LCIE (Large Carnivore Initiative Europe) gefordert.
  4. zusätzlich sollen Ziele definiert werden, die die Rechtssicherheit im Umgang mit Wolfspopulationen regeln.

Beide Anträge wurden in der gestrigen Sitzung des Bundestages abgelehnt (Siehe Drucksache 19/3034).

Obwohl sich die Forderungen der beiden Anträge ähneln lehnt die AFD den Antrag der FDP und umgekehrt auch die FDP den Antrag der AFD ab. Die anderen Parteien sind sich bei der Ablehnung beider Anträge einig.

Der Wolf kommt also vorerst weiterhin nicht ins Jagdrecht.